Der Rat der Stadt kann es mehrheitlich entscheiden. Ich spreche nicht von einem Bürgerbegehren.
Ein Bürgerentscheid, setzt aber nun einmal ein vorangegangenes Bürgerbegehren voraus und kann nicht einfach vom Rat beschlossen werden! Ergo greift der Negativkatalog dann auch hier!
Was du meinst nennt man Ratsbegehren und man braucht hierzu eine 2/3 Mehrheit im Stadtrat! Der Negativkatalog greift aber auch hier!