Wenn es so sein sollte, dass seitens des DFB-Sportgerichts eine zur Klärung der Sachlage dienende medizinische Stellungnahme des behandelnden Ärzte- und Pflegepersonals (der Charité?) angefordert wurde, dann kann man davon ausgehen, dass die Entscheidung zur Wertung des Spiels mit 2:0 für Bochum auch im Falle eines Einspruchs bestehen bleiben wird.
Krass, und noch vor wenigen Wochen undenkbar:
Damit wäre - abhängig vom weiteren Saisonverlauf - völlig offen, welcher der Clubs vom derzeitigen Tabellen-Zwölften bis zum Tabellen-Letzten am Saisonende auf dem Relegationsplatz landet.