Ein Verantwortlicher beleidigt einen Schiri und der DFB reagiert. Der normalste Sack Reis. Wer glaubt denn ernsthaft, dass es eine Rolle spielt, ob er ihn so oder "Dirnenspross" genannt hat. Das wird wahrscheinlich nur beim Strafmaß relevant.
Weil es dann eine sog. "Meinung" spezifischer eine geschützte Meinungsäußerung sein könnte. Auf unsere Juristen im Forum würde ich dabei ggf. auch nicht vertrauen, die posten quasi im nachvollziehbaren Klarnamen ähnliche "Tatsachenbehauptungen", aber ist ja auch nicht jeder fit im StGb
Naja, wahrscheinlich gibt das 'ne Geldstrafe und fertig.
Den Stealer als Blödmann zu bezeichnen ist eher eine Lobpreisung denn eine Beleidigung.