• Ein Verantwortlicher beleidigt einen Schiri und der DFB reagiert. Der normalste Sack Reis. Wer glaubt denn ernsthaft, dass es eine Rolle spielt, ob er ihn so oder "Dirnenspross" genannt hat. Das wird wahrscheinlich nur beim Strafmaß relevant.

    Weil es dann eine sog. "Meinung" spezifischer eine geschützte Meinungsäußerung sein könnte. Auf unsere Juristen im Forum würde ich dabei ggf. auch nicht vertrauen, die posten quasi im nachvollziehbaren Klarnamen ähnliche "Tatsachenbehauptungen", aber ist ja auch nicht jeder fit im StGb :P Naja, wahrscheinlich gibt das 'ne Geldstrafe und fertig.

    Den Stealer als Blödmann zu bezeichnen ist eher eine Lobpreisung denn eine Beleidigung.

  • In den Katakomben der Bayarena und auf der Suche nach dem Stealer? Strafrechtlich relevant?

    Das öffentliche Interesse möchte ich begründet sehen. Nicht mal der Aushilfs-Zwayer regt sich darüber bisher auf. Vergiss es!

    DFB wird ermitteln und schauen, ob es beweisbar ist. Der Journalist(?), der das gehört haben will, wird vermutlich seine Akkreditierung abgeben dürfen. Dann eine Geldstrafe und over.

    Einmal Löwe, immer Löwe!

  • 1.

    Nicht so clever von Carro. Kann man sicher anders machen.

    2.

    Aber:

    Geil das er seinen Mund aufmacht und zeigt das er mit Herzblut dabei ist.

    Geldstrafe wird er sich leisten können.

    „Die AfD ist eine Partei der Niedertracht. Es ist falsch dort Mitglied zu sein oder sie zu wählen. Jemand, der dies tut ist gesellschaftlich absolut inakzeptabel. Es wäre verfehlt, zu einem ihrer Mitglieder freundlich oder auch nur höflich zu sein. Man muss so unfreundlich zu ihnen sein, wie es das Gesetz gerade noch zuläßt. Es sind schlechte Menschen, die Falsches wollen und tun”

  • In den Katakomben der Bayarena und auf der Suche nach dem Stealer? Strafrechtlich relevant?

    Das öffentliche Interesse möchte ich begründet sehen. Nicht mal der Aushilfs-Zwayer regt sich darüber bisher auf. Vergiss es!

    DFB wird ermitteln und schauen, ob es beweisbar ist. Der Journalist(?), der das gehört haben will, wird vermutlich seine Akkreditierung abgeben dürfen. Dann eine Geldstrafe und over.

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Nur weil der Stieler vermutlich keinen Strafantrag stellt, bleibt Blödmann eine Beleidigung.

  • Meine Güte, „Blödmann“, was für eine Beleidigung! Unterstes Fach der Gossensprache. Eine verbale Entgleisung, wie ich es noch nie erlebt habe. Der Bayer sollte Herrn Stieler eine psychologische Betreuung spendieren. Der Arme. Schlimmer geht es ja nicht!!! Und dann hat Carro noch nicht einmal gegendert. Das wäre ja wohl das mindeste gewesen. Als Strafe wären 460 Sozialstunden in irgendeinem sozialen Brennpunkt angemessen, damit er die Fülle seines Wortschatzes ein wenig anreichern kann. Der DFB täte gut daran, ein möglichst hohes Strafmaß zu fordern. So was darf KEINESFALLS Schule machen.

  • Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Nur weil der Stieler vermutlich keinen Strafantrag stellt, bleibt Blödmann eine Beleidigung.

    Erstsemester: Es wird aber kaum irgendein Staatsanwalt öffentliches Interesse sehen. Damit ist das Ding tot, bevor es überhaupt gelebt hat.

    Einmal Löwe, immer Löwe!

  • Stieler hat Rechtswissenschaften studiert und war unter anderem als Rechtsanwalt in einer internationalen Großkanzlei (Hogan Lovells) tätig, wobei er sich auf Arbeitsrecht spezialisierte.

    100 Narren auf einem Haufen ersetzen keinen gescheiten Mann.

  • so eine Beleidigung führt mittlerweile in jeder Kreisliga zu einer Strafe. Ist alles, aber mit Sicherheit keine Besonderheit das ein Offizieller von uns da eine Strafe vom Verband bekommt.

    Sowas ist natürlich immer ein Zeichen dafür das Verantwortliche anfangen nervös werden.

    w11 Liga2 2019/2020: Schwolow, Flekken - Sinkgraven, Sane, Zimmermann, Halstenberg, Torunarigha - Haberer, Duda, Sabitzer, Schmid, Serdar, Darida - Mateta, Weghorst, Finnbogason, Mamba

  • Natürlich ist das so. Doch das ist Sportgerichtsbarkeit und hat nichts mit dem StGB sowie einer daraus resultierenden Strafverfolgung zu tun. Soll der DFB ihn zu ein paar tausend Euro verknacken. Er wirds verschmerzen und sich wahrscheinlich gar mit dem Zwayerverschnitt vordergründig aussöhnen.

    Einmal Löwe, immer Löwe!

  • Natürlich ist das so. Doch das ist Sportgerichtsbarkeit und hat nichts mit dem StGB sowie einer daraus resultierenden Strafverfolgung zu tun. Soll der DFB ihn zu ein paar tausend Euro verknacken. Er wirds verschmerzen und sich wahrscheinlich gar mit dem Zwayerverschnitt vordergründig aussöhnen.

    Du scheinst das echt nicht zu raffen oder?

    "Blödmann" ist materiell eine Beleidigung und mithin strafrechtlich relevant. Ob Stieler/die StA eine prozessuale Verfolgung erwirken wollen oder nicht, hat damit einfach nichts zu tun.

  • Post by Babo Brahia (March 3, 2026 at 12:06 PM).

    This post was deleted by the author themselves (March 3, 2026 at 12:08 PM).