Ansteff:
Nein, rede ich eben nicht.
Ein wesentlicher (Rechts-) Grundsatz lautet nämlich:
Jede Kündigung kann nur auf einer Einzelfallentscheidung beruhen. Das gebietet schon die erforderliche Interessesnabwägung.
Schön, dass du statt des kläffenden Wadenbeißers den Denker gegeben hast. ![]()