Genau da liegt für mich der Denkfehler: Du sprichst von „deren generellem Verhalten“, als wäre das einheitlich. Ultras sind aber keine homogene Masse, sondern viele unterschiedliche Gruppen und Einzelpersonen.
In einem Rechtsstaat wird Verhalten individuell bewertet. Wer sich strafbar macht, muss sanktioniert werden – unabhängig davon, ob er Ultra ist oder nicht. Aber man kann nicht einer gesamten Szene pauschal ein „inakzeptables Verhalten“ zuschreiben.
Also mal abgesehen davon, dass Du die vermeintlich positiven Aspekte auch pauschalisiert hast, gebe ich Dir Recht, dass unser Strafrecht im Regelfall keine Gruppenbestrafungen kennt. Es ging mir aber nicht um eine strafrechtliche Bewertung - Bayer kann sein Hausrecht nahezu willkürlich ausüben, und das natürlich auch gegenüber Gruppen.