Bundesliga 23/24 - 24. Spieltag: l. FC oln - Bayer 04 Leverkusen: 0:2 (0:1) (Sonntag, 03.03.2024, 15:30 Uhr; Rheinenergiestadion)

  • Ich finde es äußerst bemerkenswert, wie augenscheinlich reflektiert schreibende User hier Krawall und Randale mit ein paar optischen Fackeln über einen Kamm scheren. (...)

    Diese Vermischung von Stimmung mit Klopperei und Randale ist doch Bullshit. Bild-Niveau unterster Schublade. Und kommt jetzt bloß nicht mit der Argument vom verletzten Kind beim Derby. Das zeugt nur davon, dass mein vorheriger - differenzierter - Beitrag nicht gelesen wurde und es rein um die prinzipielle Stimmungsmache mit erhobenen Zeigefinger geht.

    Hab alles gelesen. Ich habe weder "vermischt", noch "über einen Kamm geschert" (wenn man es so sagen möchte), sondern darauf hingewiesen, das JEGLICHES Abbrennen von Pyros (mit und ohne Krawall) gemäß Hausordnung der Vereine ausdrücklich verboten und unter Strafe gestellt ist. Und das aus gutem Grund (Sicherheitsrisiko, Haftung und allgemeiner Starftatbestand). Von der Stadionordnung mal abgesehen, stellt das das Zündeln grundsätzlich eine Straftat dar, es ist kein "Kulturgut", wie manche es behaupten.


    Es gibt für jedes Bundesland einen Bußgeldkatalog, der Verstöße beim Abbrennen von Feuerwerk regelt. Demnach wird das Abbrennen von Feuerwerk ohne Genehmigung in NRW grundsätzlich mit einem Bußgeld von 250 bis 2.600 Euro bestraft.


    Um mal die Vereinschädigung durch diese Unsitte am Beispiel der hier allseits beliebten Ziegen zu beleuchten:

    Die Pyro-Einlagen der Ultras werden wieder ein DFB-Nachspiel und eine Strafe zur Folge haben, die über 50 000 Euro (1000 Euro pro Leuchtfackel) liegen wird und den Klub damit erneut hart trifft. Seit April 2022 musste der FC bereits knapp 1,4 Mio. Euro Pyro-Strafe an die Verbände zahlen.

  • Darf man denn mit dem Argument vieler anderer Verletzter durch diese Aktivitäten kommen? Ich kann mich an eine Auswertung aus der Vor-Coronazeit erinnern, in der über 150 verletzte Zuschauer durch Pyroabbrennen in einer einzigen Saison erfasst wurden. Genügen 150 als Argument?

    152 Verletzte wurden in der Spielzeit 2018/2019 gezählt – bei 22 Millionen Stadionbesuchern und 1127 Verletzten insgesamt. Im Jahr zuvor waren es 53 Verletzte gewesen. Berücksichtigt sind dabei die Spiele der ersten drei Ligen, einschließlich der An- und Abreise zu Spielen.

    >>>Ärztezeitung


    Merkwürdige Gefährdungsbeurteilung. Bei 22.000.000 Millionen Besuchern gab es in der ganzen Saison 2018/19 über drei Ligen hinweg somit nur bei rund 0,0007% nicht näher benannte Verletzungen durch Pyroaktionen. Welche Risikoabwägung liegt den zum Teil drastischen Strafen zu Grunde? Oder hat der DFB nur nach einer willkommenen - weil schwer zu kontrollierenden - Einnahmequelle gesucht?

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • Selbst wenn es "nur" einen einzigen Verletzten durch diese selbsdarstellerischen Aktionen gegeben hätte, ist das einer zuviel. PUNKT!

    Nach meiner Erfahrung disqualifizieren sich Leute für einen Austausch und haben grundsätzlich kein Interesse, andere Standpunkte zu respektieren, wenn sie Beiträge oder Aussagen mit "PUNKT!" beendet, aber sei's drum:


    Mit dem Ansatz kannst du auch Karnevalszüge, Autofahren oder Zigaretten verbieten. Aber du scheinst mir ohnehin zu idealistisch zu argumentieren. PauloSergio-SD2 hatte aus meiner Sicht versucht, einen vermittelnden Ansatz zu wählen.

  • Nach meiner Erfahrung disqualifizieren sich Leute für einen Austausch und haben grundsätzlich kein Interesse, andere Standpunkte zu respektieren, wenn sie Beiträge oder Aussagen mit "PUNKT!" beendet, aber sei's drum:


    Mit dem Ansatz kannst du auch Karnevalszüge, Autofahren oder Zigaretten verbieten. Aber du scheinst mir ohnehin zu idealistisch zu argumentieren. PauloSergio-SD2 hatte aus meiner Sicht versucht, einen vermittelnden Ansatz zu wählen.

    Wobei es da einen gewichtigen Unterschied gibt: Pyro IST verboten! Und am Ende wird der Gebrauch aktuell noch gefährlicher, weil man eben nicht frei und unbeschwert dort steht, sondern sich im Zweifelsfall vermummt und/oder sonstwie begrenzt ist in seinen Bewegungen.

    Und dass man dann, wenn sicheres Abbrennen ja offensichtlich nicht möglich ist, sich nicht zumindest von Kindern fernhält, ist meiner Meinung nach zu kritisieren.

    Und das Argument "man hatte genug Zeit sich von den Zündlern zu entfernen" ist einfach frech! Wenn ich mich an die Regeln halte muss ich nicht denen Platz lassen, die sie brechen! Wer Regeln bricht, muss mit den Konsequenzen leben, nicht derjenige, der sie einhält.

    Und dem Idioten, der durch Fahrlässigkeit jetzt die Verletzung eines Kindes zu verantworten hat, wünsche ich mehr als nur schlechte Träume!

    Da hilft dann nämlich auch kein "vermittelnder Ansatz" mehr, wenn unsere Zündler zum wiederholen Male die Gesundheit Unbeteiligter gefährdet, bzw. geschädigt haben!


    Punkt! :LEV8

    "Wenn wir einen Menschen hassen, so hassen wir in seinem Bild etwas, was in uns selber sitzt. Was nicht in uns selber ist, das regt uns nicht auf." - Hermann Hesse, Demian.

  • 152 Verletzte wurden in der Spielzeit 2018/2019 gezählt – bei 22 Millionen Stadionbesuchern und 1127 Verletzten insgesamt. Im Jahr zuvor waren es 53 Verletzte gewesen. Berücksichtigt sind dabei die Spiele der ersten drei Ligen, einschließlich der An- und Abreise zu Spielen.

    >>>Ärztezeitung


    Merkwürdige Gefährdungsbeurteilung. Bei 22.000.000 Millionen Besuchern gab es in der ganzen Saison 2018/19 über drei Ligen hinweg somit nur bei rund 0,0007% nicht näher benannte Verletzungen durch Pyroaktionen.

    So, und jetzt denken wir noch mal messerscharf nach, bevor wir beherzt in die Tasten greifen und so einen Quatsch raushauen...

  • Auf jeden Fall, aber nur wenn du außen vorlässt, dass ich von Anfang an sagte unter gegenseitiger Rücksichtnahme. Es darf nicht passieren dass es zu Verletzten kommt oder das Zeug durch die Gegend geschmissen wird.

    Natürlich darf das nicht passieren. Und wenn es tatsächlich nicht passieren würde, gäbe es auch nicht über 100 Verletzte dadurch in einer Saison und vermutlich auch deutlich mehr Akzeptanz. Da es aber immer wieder passiert, ist die Diskussion recht überflüssig. Du wirst die Idioten auf dieser Welt leider nicht ausrotten.

  • Nach meiner Erfahrung disqualifizieren sich Leute für einen Austausch und haben grundsätzlich kein Interesse, andere Standpunkte zu respektieren, wenn sie Beiträge oder Aussagen mit "PUNKT!" beendet, aber sei's drum:


    Mit dem Ansatz kannst du auch Karnevalszüge, Autofahren oder Zigaretten verbieten. Aber du scheinst mir ohnehin zu idealistisch zu argumentieren. PauloSergio-SD2 hatte aus meiner Sicht versucht, einen vermittelnden Ansatz zu wählen.

    Nun, wenn Du meine Beiträge in diesem Fred in Aussagen und Umfang zum Thema Pyro gelesen hast/hättest, dann hättest Du feststellen können, dass mein Interesse an anderen Standpunkten und eben die argumentative und sachliche Diskussion darüber, mehr als gegeben ist. Ich respektiere jede Meinung, kann aber nicht jeden Standpunkt akzeptieren. Und das Enden mit "PUNKT" ist lediglich das Unterstreichen, dass nach meiner Meinung Gesundheit und Unversehrtheit anderer Menschen unabdingbar an oberster Stelle stehen müssen. Auch und besonders in einem Stadion wo Familien mit Kindern zugegen sind.

  • Von der Stadionordnung mal abgesehen, stellt das das Zündeln grundsätzlich eine Straftat dar, es ist kein "Kulturgut", wie manche es behaupten.


    Ich denke die Standpunkte sind geklärt. Nur diese offensichtliche Falschaussage stört mich. Das Zünden von Bengalos ist grundsätzlich! eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

    Auch die ellenlangen Zitate aus dem parallelen "Rechtssystem" der DFL, das zum Glück nichts mit der staatlichen Rechtssprechung zu tun hat, ändern daran nichts.

  • Ich denke die Standpunkte sind geklärt. Nur diese offensichtliche Falschaussage stört mich. Das Zünden von Bengalos ist grundsätzlich! eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat.

    Auch die ellenlangen Zitate aus dem parallelen "Rechtssystem" der DFL, das zum Glück nichts mit der staatlichen Rechtssprechung zu tun hat, ändern daran nichts.

    Leider falsch! - Als OWI gilt das Pyro-Zündeln, wenn Du Dich mit nach Sprengstoffrecht zugelassenem Zeugs irgendwo auf einem Feld erwischen lässt, also ohne Gefährdungslage.

    Im Stadion sieht das aber anders aus. Da macht sich der geneigte Aktivist ganz schnell einer Straftat schuldig. Siehe §40 Sprengstoffgesetz.


    StGB - Gefährdung Dritter: Sobald durch die Benutzung andere Menschen in Gefahr gebracht werden und es sich ggf. um eine (gefährliche) Körperverletzung handelt, wird dies nach dem Strafgesetzbuch (§§ 223, 224 StGB) verfolgt.


    Und da es ja in den Stadionzündlerkreisen zum guten Ton gehört sich zu vermummen, haben wir gleich noch einen weiteren Straftatbestand zur Hand:

    Das Abbrennen von Pyrotechnik im Stadion erfolgt zumeist aus einer Gruppe heraus. Veranstaltungen wie Fußballspiele werden als Versammlung im Sinne des Versammlungsgesetzes (VersG) definiert, sodass die Vorschriften dieses Gesetzes anwendbar sind. Gemäß § 17 VersG NRW gilt für Versammlungen das sogenannte „Vermummungsverbot“. Dies bedeutet, dass Teilnehmer einer Versammlung stets identifizierbar sein müssen und ihre Aufmachung eine Identifizierung nicht verhindern darf.


    Falls Du das detailliert nachlesen möchtest, dann hier die rechtsanwaltliche Quelle dazu:


    https://schumannundrasch.de/py…%20224%20StGB)%20verfolgt.


    Die DFL-Rechtsprechung betrifft lediglich die Bestrafung der Vereine.

  • Das ist zwar schön zitiert, aber entspricht nicht deiner Kernaussage, denn es ist grundsätzlich - wie zitiert - keine Straftat. Auch das Zünden im Stadion ist per se keine Straftat, da auch im Stadion die Gefährdung bzw. die Körperverletzung erstmal nachgewiesen werden muss und zwar in einer Einzelfallprüfung. Also eben nicht grundsätzlich.

    Zum Glück ist das keine gefühlsbetonte Auslegung, sondern rein faktisch.


    Die von dir zitierte Quelle gibt übrigens auch das wunderbar wortwörtlich wider. Den Absatz hast du nur wohl vergessen mit zu kopieren.

    "Grundsätzlich stellt das Nutzen von Bengalos im Stadion eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet wird."


    Edit:// wenn wir schon dabei sind, hab ich auch ein paar schöne Links für dich:

    GdP Pyrotechnik2.indd


    und besonders schön ein kleiner Text von einem Fachanwalt für Strafrecht (Auszug aus dem Fazit)

    Auf „die eindeutige Rechtslage“ als beliebtes Totschlagargument sollte dabei m.E. allerdings ebenso verzichtet werden, wie auf eine pauschale Kriminalisierung von Befürwortern und Verwendern pyrotechnischer Effekte im Stadion, die in dieser Rechtslage gerade keine hinreichende Stütze findet.

    Strafrecht am Spieltag: "Pyrotechnik ist kein Verbrechen", oder? Strafrecht (123recht.de)