natürlich darf der Richter diesen Beschluss unterzeichnen. Der Beschuldigte hätte ja kooperieren können und sein Tablet zur Verfügugng stellen können, dann hätte niemand sein Haus durchsucht, wenn es das überhaupt wurde. Auch gab es bis heute keinen Widerspruch zur Durchsuchung. Der Zweck der Durchsuchung ist hier entscheidend. Es ging ja nur um die Sicherstellung des Tablets und nicht darum die Wohnung wegen weiterer Sachen auf den Kopf zu stellen. Und die Sicherstellung des Tatmittels ist bei jeder auch noch so banalen Tat rechtlich komplett sauber
Hausdurchsuchung wegen der Äußerung "Schwachkopf professionell"? Ist das Dein Ernst? Gott sei Dank bist Du kein Richter.