• Was aber hier auffällt, oder aber auch z.b in den Kommentaren beim YouTube Video von der Testspielzusammenfassung: Die Leute sehnen sich nach einem Boniface Comeback. Es drücken ihm sooo viele die Daumen.

    Wenn Peter Bosz über Tillman sagte "gebt ihm Liebe", dann kriegt Boniface das auf jeden fall von uns. Ausnahmen gibt es natürlich immer, aber der Großteil fiebert regelrecht mit ihm mit.

    Natürlich hat er den Bonus elementarer Baustein der Meistermannschaft zu sein, aber trotzdem schon bemerkenswert

    Sehe das in erster Linie in seinem Gesamtpaket begründet.

    Vogelwilder, polarisierender Typ ausserhalb des Platzes und auf dem Platz immer für Spektakel bekannt gewesen.

    Was er als Spieler in Topform mitbringt gibt es weltweit ziemlich selten.

    14.04.2024 :LEV2
    DEUTSCHER FUSSBALLMEISTER, SVB :LEV3

  • Du kannst fordern was Du willst, es gibt nur keinen Anspruch auf ‚Leistung‘.

    Ich schrieb ready to play. So wie ein Pilot nicht mit Alkoholspiegel seinen Dienst antritt. Wenn man 15 kg Übergewicht hat, ist man nicht geeignet für Bundesliga. Wie sind denn seine Laufwerte Ausdauer und Sprint? Wer gibt dafür Millionen aus?

    Und nun für euer Oberstübchen:

    Weisungsrecht: Der Spieler unterwirft sich den taktischen, sportlichen und medizinischen Anweisungen des Trainerstabs und der Vereinsärzte.
    Ernährung und Lebenswandel: Der Spieler verpflichtet sich zu einem professionellen, sportgerechten Lebenswandel. Dazu gehören oft strikte Vorgaben zu Ernährung, Alkoholkonsum und ausreichend Schlaf, um die Leistungsfähigkeit nicht zu gefährden.
    Meldepflicht bei Krankheit: Spürt ein Spieler gesundheitliche Probleme, muss er dies umgehend der medizinischen Abteilung des Vereins melden. Behandlungen durch externe Ärzte bedürfen oft der Zustimmung des Vereinsarztes.
    Erscheint ein Spieler nach der Sommerpause mit massivem Übergewicht oder verweigert er im Training die Leistung, ist dies eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten.

    Sanktionen: Der Verein kann als mildestes Mittel Strafen aus dem teaminternen Strafenkatalog verhängen, den Spieler abmahnen, das Gehalt kürzen oder ihn in eine niedrigere Trainingsgruppe (z. B. die U23) versetzen.

    100 Narren auf einem Haufen ersetzen keinen gescheiten Mann.

  • Ich schrieb ready to play. So wie ein Pilot nicht mit Alkoholspiegel seinen Dienst antritt. Wenn man 15 kg Übergewicht hat, ist man nicht geeignet für Bundesliga. Wie sind denn seine Laufwerte Ausdauer und Sprint? Wer gibt dafür Millionen aus?

    Und nun für euer Oberstübchen:

    Weisungsrecht: Der Spieler unterwirft sich den taktischen, sportlichen und medizinischen Anweisungen des Trainerstabs und der Vereinsärzte.
    Ernährung und Lebenswandel: Der Spieler verpflichtet sich zu einem professionellen, sportgerechten Lebenswandel. Dazu gehören oft strikte Vorgaben zu Ernährung, Alkoholkonsum und ausreichend Schlaf, um die Leistungsfähigkeit nicht zu gefährden.
    Meldepflicht bei Krankheit: Spürt ein Spieler gesundheitliche Probleme, muss er dies umgehend der medizinischen Abteilung des Vereins melden. Behandlungen durch externe Ärzte bedürfen oft der Zustimmung des Vereinsarztes.
    Erscheint ein Spieler nach der Sommerpause mit massivem Übergewicht oder verweigert er im Training die Leistung, ist dies eine Verletzung der arbeitsvertraglichen Pflichten.

    Sanktionen: Der Verein kann als mildestes Mittel Strafen aus dem teaminternen Strafenkatalog verhängen, den Spieler abmahnen, das Gehalt kürzen oder ihn in eine niedrigere Trainingsgruppe (z. B. die U23) versetzen.

    Was auch immer das sein soll, juristisch haltbar ist es jedenfalls nicht.

  • Was auch immer das sein soll, juristisch haltbar ist es jedenfalls nicht.

    Sicher doch. Im Topconsulting gehst du auch nicht lange mit Shorts zum Mandanten. Es gibt ein Weisungsrecht des Arbeitgebers. Für Mitarbeiter mit Millionengehalt auch weitreichend.
    Und was willst du dem Lomb sagen, der alles gibt für kleines Geld? Da ist die Teamchemie ganz schnell zerstört.

    Quelle: wbs.legal

    Vertragsstrafen und Sanktionen

    In Verträgen zwischen Spielern und Vereinen sind oftmals Klauseln zu Vertragsstrafen und Sanktionen festgelegt. Diese dienen dazu, beide Parteien dazu anzuhalten, ihre vertraglichen Pflichten einzuhalten. Rechtlich gesehen handelt es sich dabei um vorab festgelegte Beträge, die bei einem bestimmten Vertragsverstoß fällig werden. Sie sollen nicht nur disziplinierend wirken, sondern auch den Schaden, der durch den Vertragsbruch entsteht, kompensieren.

    100 Narren auf einem Haufen ersetzen keinen gescheiten Mann.

    Einmal editiert, zuletzt von Merkels Erbe (20. Juli 2026 um 15:11)

  • Sicher doch. Im Topconsulting gehst du auch nicht lange mit Shorts zum Mandanten. Es gibt ein Weisungsrecht des Arbeitgebers. Für Mitarbeiter mit Millionengehalt auch weitreichend.
    Und was willst du dem Lomb sagen, der alles gibt für kleines Geld? Da ist die Teamchemie ganz schnell zerstört.

    Ich könnte polemisch sein und fragen, weshalb der Verein denn dann keine arbeitsrechtlichen Schritte ergreift?

    Aber Dein Shorts-Beispiel zeigt mir, dass Du es scheinbar wirklich nicht weißt; das Direktionsrecht hat sehr enge Grenzen und ist unabhängig vom Gehaltsniveau. Abgesehen davon, dass es durchaus strittig ist, ob Kleiderordnungen wirklich in jedem Fall durchgesetzt werden können (von Sicherheitsthemen sehen wir ab), passt der Vergleich auch nicht. Trägt Dein Beispielconsultant Shorts, liegt Verschulden vor. Bei Boniface ist die Sache nicht so klar. Ist er zu schwer? Womöglich. Wieviel? Schwierig. Von ihm - im juristischen Sinn - verschuldet? Wer weiß. Im Ergebnis nicht hinreichend konkret, um auch nur eine Abmahnung durchzukriegen.

    Dein Lomb-Vergleich schließlich zeigt, dass es Dir auch gar nicht darum geht, ob Bayer einen Anspruch darauf hat, dass Boniface schlank, motiviert, ‚Ready to play‘ ist. Du findest, dass das so sein sollte, schließlich wird er gut bezahlt. Kann man so sehen. Aber es gibt darauf keinen durchsetzbaren Anspruch, es ist ein Wunsch. Boniface schuldet wie alle (nicht leitenden) Angestellten (im Wesentlichen) Anwesenheit und Bemühen. Keine Leistung, keinen Erfolg. Darin unterscheidet sich seine Situation nicht von der von einem Pförtner in Flittard. Kann man gut finden oder auch nicht, ist aber Stand der Rechtsprechung.

  • Die Fitness herzustellen und dabei aktiv mitzuwirken ist eine vertragliche Nebenpflicht des Spielers (Arbeitnehmers). Übergewicht alleine ist normalerweise nicht ausreichend für eine ausserordentliche Kündigung.

    Wer Lust auf Spitzfindigkeiten hat findet hier was zum Schmökern:


    Kündigung wegen Übergewicht

    Ich weiss nicht, ob es bei Boni spezielle Vereinbarungen gibt. Ich vermute “Nein”. Rechtlich möglich sind die aber prinzipiell.

    Ich denke zwar, dass die GmbH das nach Abmahnungen bei erneuten Verstössen durchziehen könnte, aber man sollte bedenken, welches unfassbare Theater das auslösen würde und dass man dann zwar Gehalt einsparen aber auch keinen Cent Ablöse mehr bekommen würde und einen fürchterlichen Ruf hätte.

    Saison 2018/19 W11-1.Liga (M):

    3 Mal editiert, zuletzt von RambleOn-SVB (20. Juli 2026 um 15:34)

  • Ich könnte polemisch sein und fragen, weshalb der Verein denn dann keine arbeitsrechtlichen Schritte ergreift?

    Aber Dein Shorts-Beispiel zeigt mir, dass Du es scheinbar wirklich nicht weißt; das Direktionsrecht hat sehr enge Grenzen und ist unabhängig vom Gehaltsniveau. Abgesehen davon, dass es durchaus strittig ist, ob Kleiderordnungen wirklich in jedem Fall durchgesetzt werden können (von Sicherheitsthemen sehen wir ab), passt der Vergleich auch nicht. Trägt Dein Beispielconsultant Shorts, liegt Verschulden vor. Bei Boniface ist die Sache nicht so klar. Ist er zu schwer? Womöglich. Wieviel? Schwierig. Von ihm - im juristischen Sinn - verschuldet? Wer weiß. Im Ergebnis nicht hinreichend konkret, um auch nur eine Abmahnung durchzukriegen.

    Dein Lomb-Vergleich schließlich zeigt, dass es Dir auch gar nicht darum geht, ob Bayer einen Anspruch darauf hat, dass Boniface schlank, motiviert, ‚Ready to play‘ ist. Du findest, dass das so sein sollte, schließlich wird er gut bezahlt. Kann man so sehen. Aber es gibt darauf keinen durchsetzbaren Anspruch, es ist ein Wunsch. Boniface schuldet wie alle (nicht leitenden) Angestellten (im Wesentlichen) Anwesenheit und Bemühen. Keine Leistung, keinen Erfolg. Darin unterscheidet sich seine Situation nicht von der von einem Pförtner in Flittard. Kann man gut finden oder auch nicht, ist aber Stand der Rechtsprechung.

    Im Apple Store trägst du das Shirt der Firma oder du gehst nach Hause. Der Lomb Vergleich ist die zweite Metaebene. Stell dir vor, der eine Verkäufer trägt das Shirt nicht, aber der andere Verkäufer schon, obwohl beide es müssen.

    Stand der Rechtssprechung, Quelle?

    Tore wären Leistung, ready to play ist es nicht, sondern conditio sine qua non.

    Arbeitsrecht kann durch Individualvereinbarungen stringenter sanktioniert sein. Vertragsfreiheit inklusive Klauseln. Bei den Millionen Gehältern ein Muss. Im Profifußball üblich.

    Meistens steht das genaue Gewicht nicht direkt im Hauptvertrag, sondern der Vertrag verweist auf einen team-internen Strafenkatalog (Code of Conduct), den der Spieler unterschreiben muss und der damit Vertragsbestandteil wird.

    Wie es funktioniert: Hier werden oft konkrete Summen festgelegt, z. B. "1000 Euro Strafe für jedes angefangene 100 Gramm Übergewicht nach der Sommerpause" (solche Klauseln sind aus der Bundesliga durch Spieler wie Aílton oder Niklas Süle bekannt).

    Die Basis: Der Verein bestimmt das sogenannte "Idealgewicht" oder einen maximalen Körperfettanteil in Absprache mit dem Mannschaftsarzt und Athletiktrainer.

    100 Narren auf einem Haufen ersetzen keinen gescheiten Mann.

  • Er hat Leistung gezeigt, er hat sehr große Anteile am Double. Ebenso wie zum Beispiel Tah, Grimaldo, Xhaka usw. Alleine deshalb werde ich sie immer verteidigen.

    Das ist übrigens auch der Unterschied zu EBS und Tillman. Sie haben noch nichts für uns geleistet. Deshalb sehen die meisten sie erheblich kritischer als Boni .

  • Im Apple Store trägst du das Shirt der Firma oder du gehst nach Hause. Der Lomb Vergleich ist die zweite Metaebene. Stell dir vor, der eine Verkäufer trägt das Shirt nicht, aber der andere Verkäufer schon, obwohl beide es müssen.

    Stand der Rechtssprechung, Quelle?

    Tore wären Leistung, ready to play ist es nicht, sondern conditio sine qua non.

    Arbeitsrecht kann durch Individualvereinbarungen stringenter sanktioniert sein. Vertragsfreiheit inklusive Klauseln. Bei den Millionen Gehältern ein Muss. Im Profifußball üblich.

    Meistens steht das genaue Gewicht nicht direkt im Hauptvertrag, sondern der Vertrag verweist auf einen team-internen Strafenkatalog (Code of Conduct), den der Spieler unterschreiben muss und der damit Vertragsbestandteil wird.

    Wie es funktioniert: Hier werden oft konkrete Summen festgelegt, z. B. "1000 Euro Strafe für jedes angefangene 100 Gramm Übergewicht nach der Sommerpause" (solche Klauseln sind aus der Bundesliga durch Spieler wie Aílton oder Niklas Süle bekannt).

    Die Basis: Der Verein bestimmt das sogenannte "Idealgewicht" oder einen maximalen Körperfettanteil in Absprache mit dem Mannschaftsarzt und Athletiktrainer.

    Deine Frage nach der Rechtsprechung beantworte ich gerne: BAG, 17.01.2008, 2 AZR 536/06

    --> Boni schuldet wie alle anderen Arbeitnehmer auch Anwesenheit und Bemühen im Rahmen seiner Möglichkeiten, that's it.

    Alles andere was Du vorträgst sind Vermutungen und Möglichkeiten: "kann [...] sanktioniert sein", "üblich". Wissen wir nicht, mag ebenfalls Dein Wunsch sein.

    Achso: Augen auf beim Zusammenkopieren. "Arbeitsrecht" wird regelmäßig überhaupt nicht sanktioniert.

  • Deine Frage nach der Rechtsprechung beantworte ich gerne: BAG, 17.01.2008, 2 AZR 536/06

    --> Boni schuldet wie alle anderen Arbeitnehmer auch Anwesenheit und Bemühen im Rahmen seiner Möglichkeiten, that's it.

    Alles andere was Du vorträgst sind Vermutungen und Möglichkeiten: "kann [...] sanktioniert sein", "üblich". Wissen wir nicht, mag ebenfalls Dein Wunsch sein.

    Achso: Augen auf beim Zusammenkopieren. "Arbeitsrecht" wird regelmäßig überhaupt nicht sanktioniert.

    Tja, in die Falle des gedankenlosen Zusammenkopierens bist Du offensichtlich selbst getappt. Im Arbeitsvertrag können die Pflichten des Arbeitnehmers wirksam sehr konkret geregelt werden. Anwesenheit, Bemühen im Rahmen der Möglichkeiten gilt nur dann, wenn nichts konkretes geregelt ist (so sagt es auch das Bundesarbeitsgericht in der von Dir benannten Entscheidung!). Sozusagen ein "Auffangtatbestand".

    Lass also bitte in Zukunft die Erwachsenen über Dinge reden, von denen Du nichts verstehst.

  • Tja, in die Falle des gedankenlosen Zusammenkopierens bist Du offensichtlich selbst getappt. Im Arbeitsvertrag können die Pflichten des Arbeitnehmers wirksam sehr konkret geregelt werden. Anwesenheit, Bemühen im Rahmen der Möglichkeiten gilt nur dann, wenn nichts konkretes geregelt ist (so sagt es auch das Bundesarbeitsgericht in der von Dir benannten Entscheidung!). Sozusagen ein "Auffangtatbestand".

    Lass also bitte in Zukunft die Erwachsenen über Dinge reden, von denen Du nichts verstehst.

    Auffangtatbestand ... :LEV14

    ... und woher weißt Du, was bei Boniface geregelt ist?

  • Glaubst Du, Bonis Arbeitsvertrag wurde von Laien auf einem Bierdeckel entworfen??

    Glauben kannst Du in der Kirche was und woran Du magst.

    Im Ergebnis weiß hier niemand, ob er Sondervereinbarungen hat, und wenn ja welche, die seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag konkretisieren. Also sollte man auch nicht so tun, als würde er gegen solche Pflichten verstoßen. Abgesehen davon spricht die Tatsache, dass Bayer sich das ganze Theater mit ihm ansieht, eher dafür, dass es keine Möglichkeit gibt, ihn wie auch immer zu sanktionieren.

    Am Ende dürfte es sein wie bei jedem normalen Job: Wenn der Arbeitnehmer keinen Bock hat, kann der Arbeitgeber sehr wenig machen.

  • Glauben kannst Du in der Kirche was und woran Du magst.

    Im Ergebnis weiß hier niemand, ob er Sondervereinbarungen hat, und wenn ja welche, die seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag konkretisieren. Also sollte man auch nicht so tun, als würde er gegen solche Pflichten verstoßen. Abgesehen davon spricht die Tatsache, dass Bayer sich das ganze Theater mit ihm ansieht, eher dafür, dass es keine Möglichkeit gibt, ihn wie auch immer zu sanktionieren.

    Am Ende dürfte es sein wie bei jedem normalen Job: Wenn der Arbeitnehmer keinen Bock hat, kann der Arbeitgeber sehr wenig machen.

    Diese Klauseln sind üblich bei Profiverträgen genauso wie die Anerkennung des Strafenkatalogs.
    Es ist kein normaler Job.
    Und selbst da steht mehr drin als Herr Müller soll hier von 9 bis 17 Uhr verkaufen.

    Zu deinem zitierten Urteil: (Danke dafür)

    Das Indiz der Schlechtleistung: Das BAG sagt, dass eine längerfristige, erhebliche Unterschreitung der Durchschnittsleistung ein starkes Indiz dafür ist, dass der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten vorwerfbar verletzt (also z. B. unprofessionell lebt, heimlich Risikosportarten betreibt oder das Training schleifen lässt, nachts Spazieren fährt).

    Der Ball liegt beim Spieler: Wenn der Verein diese erheblich schlechten Fitnesswerte vor Gericht darlegt, greift nach diesem Urteil eine abgestufte Darlegungslast. Nun muss der Spieler erklären, warum er trotz der schlechten Werte (oder des Übergewichts) seine Leistungsfähigkeit voll ausschöpft.

    Die Konsequenz: Kann der Spieler das erklären (z. B. durch ein ärztliches Attest über eine Stoffwechselerkrankung), scheidet ein schuldhaftes Verhalten aus. Kann er es nicht erklären, gilt das als vorwerfbare Pflichtverletzung (er schöpft sein Potenzial absichtlich nicht aus) und rechtfertigt Abmahnungen, Strafen oder letztlich die Kündigung.

    3. Warum dieses Urteil Vereine zu Gewichtsklauseln zwingt

    Genau wegen der hohen Hürden dieses BAG-Urteils von 2008 sind die vorhin erwähnten Gewichtsklauseln und internen Strafenkataloge im Profisport so wichtig geworden.

    Einen Spieler rein wegen "schlechter Leistung auf dem Platz" arbeitsrechtlich zu belangen, ist aufgrund dieses Urteils extrem schwer. Der Verein müsste minutiös beweisen, dass der Spieler eigentlich schneller rennen könnte, es aber absichtlich nicht tut.

    Um diese komplizierte arbeitsrechtliche Beweisführung ("Schöpft er sein Potenzial nun aus oder nicht?") zu umgehen, setzen Vereine auf harte, objektiv messbare Parameter wie Gewicht und Körperfettanteil.

    Und schreibt diese in den ARBEITSVERTRAG.

    GAME OVER!

    100 Narren auf einem Haufen ersetzen keinen gescheiten Mann.

  • Der Spieler fällt übrigens häufiger durch Medizinchecks in der letzten Zeit. Er ist damit häufiger nicht ready to play. Er wurde nach Bremen abgeschoben mit Übernahme aller Gehaltszahlungen. Der Unterschied zu einem normalen Arbeitnehmer: Es steht eine fiktive Ablösesumme im Raum und hohe Gehaltszahlungen bis zum Vertragsende.

    100 Narren auf einem Haufen ersetzen keinen gescheiten Mann.

    Einmal editiert, zuletzt von Merkels Erbe (21. Juli 2026 um 07:50)