Pyrotechnik nicht erlaubt in Deutschen Stadien

  • Steht doch auf der letzten Seite: Laut BigB wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt werden. Daraus resultierend vermutlich irgendwelche Bußgelder. Zudem wurden die entsprechenden Personen vom Gelände entfernt. Bliebe nur noch die Frage, ob es irgendwelche Auswirkungen auf zukünftige RaR-Besuche hat.

    Kicker Pro Manager w11-Liga 3

    2013/14: Aufstieg in Liga 3

    2014/15: Vizemeister in Liga 3 / Aufstieg in Liga 2

  • Das ist aber keinesfalls "gelten fast identische Strafen wie für die Fußball-Zündler. "




    Einem richtigen Fan tun die 3-Jahre SV viel mehr weh als das bisschen Strafe, was du da bekommst.



    Für mich ist da nix "fast identisch".

  • Steht doch auf der letzten Seite: Laut BigB wird wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz ermittelt werden. Daraus resultierend vermutlich irgendwelche Bußgelder. Zudem wurden die entsprechenden Personen vom Gelände entfernt. Bliebe nur noch die Frage, ob es irgendwelche Auswirkungen auf zukünftige RaR-Besuche hat.


    Zudem ist für das Stadionverbot ja auch nicht der böse Staat zuständig sondern der Veranstalter selbst. Deshalb wird es auch bei Rock am Ring dem Veranstalter überlassen bleiben was er macht. Wenn er die Leute die nächsten 100 Jahre nicht mehr sehen will erteilt er eben lebenslanges Verbot, wenn er es toll fand schickt er ihnen Freikarten fürs nächste Mal.


    Und natürlich sind die bußgeldrechtlichen/strafrechtlichen Konsequenzen "fast identisch". Die 3 Jahre haben damit ja nix zu tun (s.o.)

  • Ballack1904: Wenn demjenigen die 3 Jahre dermaßen weh tuen, muss er es ja nicht machen.
    Also die (teils leichtfertige, teils substanzlose) Verteilung von Stadionverboten sehe ich auch immer kritisch, aber wer ein Bengalo zündet, weiß welches Risiko er eingeht.
    Als Veranstalter würde ich auch jegliche mögliche Mitverantwortung bei Schäden durch Pyro von mir fernhalten wollen und entsprechend die Nutzung verbieten. Dazu gehört natürlich auch die Sanktionierung bei Vergehen. Sehe in diesem Fall jetzt keine große Benachteiligung von Fußballfans.

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  • Hier vermischen sie wieder mal alles.


    Von mir aus ging es nicht um die Bestrafung der Personen! Ob da jetzt welche rausgezogen wurden oder nicht, mag ich nicht zu beurteilen, und würde auch gerne BIgB Quelle haben, da ich dies schlichtweg nicht glaube! Bei DTH z.B. war es so voll und unüberishctlich das da niemand einfach ruagsezogen werden konnte, daher Quelle! Sonst ist dieses Argument einfach nur unnütz!


    Es ging mir einfach um die öffentliche warnehmung!
    warum schreihen alle auf, wenn so etwas im stadion passiert, wo es im Endeffekt, und undiskutierbar sicherer ist, als auf einem Konzert, mit Massen von ca. 50.000 menschen auf einem Platz?
    Warum wurden die Bengalos gestern von allen! wirklich von allen, ich war vor Ort und um mich herum stand von 16 bis 60 so ca. alles um mich herum, auch so Typ mäßig, gut geheißen?


    Das ist das Ding, nicht was hinterher für Strafen raus resultieren, das ist wieder ein komplett anderer Schuh!

  • Weil sich mit Fußball-Horror-Szenarien Auflage bzw. Quote machen lässt. Ein paar Bengalos bei RaR interessieren doch vermutlich nicht mal 500.000 Leute in diesem Land.

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  • Klar sind die dinger gefährlich...
    Aber bei "versuchter gefährlicher Körperverletzung" fällt mir nichts mehr ein. Das ist mit gesunden Menschenverstand nicht zu erklären...

    ist ja ach völliger Quatsch, solange du niemandem mit dem bengalischen Feuer gedroht hast, könnte das kein Staatsanwalt der Welt...naja, beschränken wir uns auf Deutschland :levz1 durchsetzen

    Wir schlugen Juuuuuve,Baaarceloona und die Tüüürken sowieso...Liveeerpool und ManUnited, und in Glaaasgow war'n wir schon...

  • ist ja ach völliger Quatsch, solange du niemandem mit dem bengalischen Feuer gedroht hast, könnte das kein Staatsanwalt der Welt...naja, beschränken wir uns auf Deutschland :levz1 durchsetzen

    das sind die beiden anzeigen, die man bekommt, falls man ein bengalo in einer menschenmenge zündet.
    was die staatsanwaltschaft später macht, oder ob eingestellt wird, ist ja erstmal unrelevant.
    edit: und ja, in DE
    FAKT

    Kevin Butler: "You can't believe everything you read on the internet. That's how World War 1 got started."

  • Zündet er bei seiner lieblingsband, ist es einfach geil in mitten einer riesen großen Masse von 50.000 Menschen.
    zündet er bei seinem Libelingsverein, ist er ein Attentäter/Terrorist/Hooligan oder was auch immer.


    Krank !


    Richtige Schlußfolgerung!


    Wenn du mit Pyrotechnik ins Stadion rennst, dann zeig doch bitte beim nächsten Mal Deinen Befähigungsschein nach § 20 SprengG vor. Dann darfst du das. Aber ich fürchte, bei der Beantragung gibts Probleme mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung... :levz1

  • Moin,

    Klar sind die dinger gefährlich...
    Aber bei "versuchter gefährlicher Körperverletzung" fällt mir nichts mehr ein. Das ist mit gesunden Menschenverstand nicht zu erklären...

    Die Dinger werden 2000°C heiß und der Rauch ist extrem gesundheitsgefährdent. Was bitte, ist daran keine versuchte gefährliche Körperverletzung, wenn die Teile in voll besetzten Stadien oder Konzerten gezündet werden?


    Wer meint, Pyro im Stadion abbrennen zu müßen, muss halt mit den Strafen leben können. Wenn jedoch noch jemand dabei verletzt oder getötet wird, dann möchte ich nicht in seiner Haut stecken. Egal ob Fußball oder Konzertbesucher.
    Und eine Massenpanik kann schnell ausbrechen, da brauchen nur wenige die Nerven zu verlieren. Aber das ist ja in einem Fussballstadion oder Konzert noch nie passiert, oder?


    Tut mir leid, aber Pyro in einem voll besetzten Stadion oder Konzert hat mit gesundem Menschenverstand nichts mehr zu tun. :LEV7


    bis dann
    rangifer

  • Von mir aus ging es nicht um die Bestrafung der Personen! Ob da jetzt welche rausgezogen wurden oder nicht, mag ich nicht zu beurteilen, und würde auch gerne BIgB Quelle haben, da ich dies schlichtweg nicht glaube! Bei DTH z.B. war es so voll und unüberishctlich das da niemand einfach ruagsezogen werden konnte, daher Quelle! Sonst ist dieses Argument einfach nur unnütz!

    Aus dem Express:

    Zitat

    Der Nürburgring, kurz nach halb 1. Die dreitägige Party „Rock am Ring“ auf ihrem Höhepunkt. Die „Toten Hosen“ feiern 30-jähriges Bandjubiläum. Liefern mit unbändiger Energie alles ab, was sie groß gemacht hat. Die Massen vor der Hauptbühne lassen ihrer Freude freien Lauf. Auch illegal. Zünden Feuerwerkskörper, tanzen drum herum, auch mittendrin. Die Ordner (immerhin 1500 auf dem riesigen Areal) kommen kaum hinterher, die Übeltäter zu identifizieren. Sie stürmen in die Menge, picken raus, wen sie erwischen. EXPRESS wird Zeuge, wie mehrere von Beamten abgeführt werden.

    http://www.express.de/promi-sh…ampino,2186,16299572.html

  • Die Dinger werden 2000°C heiß und der Rauch ist extrem gesundheitsgefährdent. Was bitte, ist daran keine versuchte gefährliche Körperverletzung, wenn die Teile in voll besetzten Stadien oder Konzerten gezündet werden?


    [...] Wenn jedoch noch jemand dabei verletzt oder getötet wird, dann möchte ich nicht in seiner Haut stecken.[...]


    bis dann
    rangifer

    Dann kann man auch gerne über fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung reden. Da spricht nichts gegen.


    Aber versuchte gefährliche Körperverletzung beim Zünden einer Bengale ist jawohl grober Unfug. (Außer natürlich man kann nachweisen, dass das Ding angemacht wurde um jemanden zu verletzen.)