Die Zukunft von Bayer04

  • Das jetzt nur 4,4 Mio. gefordert werden muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass das die Endsumme ist. Um die Prozesskosten, die sich am Streitwert orientieren, gering zu halten, kann eine geringer Summe angesetzt werden. Nach dem Urteil kann dann eine Nachforderung erhoben werden, wenn der grundsätzliche Anspruch rechtskräftig bestätigt wurde.


    Warten wir einmal ab, was da noch kommt. Würde mich sehr wundern, wenn Bayer mit den Konzernanwälten nicht bereits entsprechend vorbereitet wäre.

  • Damit können dann schon mal 11,6 Mio Euro aus der Rückstellung ausfgelöst und zur Verstärkung des Kaders verwendet werden:
    Insolvenzverwalter fordert wohl 4,4 Millionen Euro


    Als wenn es da eine Rückstellung gäbe :LEV14


    Wenn überhaupt könnte sie jetzt aufgemacht werden ...

    Einen auf die eigene Mannschaft meckernden Rüdiger Vollborn werden wir also im Fanblock nicht erleben? VOLLBORN: Nein! So etwas mache ich nicht!
    Pyro--NEIN DANKE !! ANFEUERN statt ABFEUERN !!

  • Als wenn es da eine Rückstellung gäbe :LEV14


    Wenn überhaupt könnte sie jetzt aufgemacht werden ...


    Wäre es nicht fahrlässig keine Rückstellung gebildet zu haben? Im Rahmen des kaufmännischen Vorsichtsprizip sollten solche Risiken schon bilanziell erfasst werden, sobald diese bekannt sind.


    Ich hoffe doch das der Verein Mitarbeiter in der Buchhaltung hat die sich mit soetwas auskennen :LEV18


  • Wäre es nicht fahrlässig keine Rückstellung gebildet zu haben? Im Rahmen des kaufmännischen Vorsichtsprizip sollten solche Risiken schon bilanziell erfasst werden, sobald diese bekannt sind.


    Ich hoffe doch das der Verein Mitarbeiter in der Buchhaltung hat die sich mit soetwas auskennen :LEV18

    Es wäre nicht fährlässig, sondern strafbar, keine Rückstellung gebildet zu haben. Deine Vermutung ist völlig richtig: Bei Bekanntwerden ist man gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Garantiert hat der Verein Mitarbeiter, die sich damit besser auskennen, als der Optimist.


    Ich könnte fast wetten (kann es aber nicht beschwören), jener hat schon mal die Existenz genau diese Rückstellung als Argument benutzt, warum wir kein Geld für Einkäufe haben. Das wurde in endlosen Diskussionen auch alles schon zigmal durchgekaut und erklärt. Eine erstaunlich hartnäckige Ingnoranz, Herr Optimist.

    Mein Allstar-Team: Vollborn, Jorghinho, Juan, Hörster, Heintze, Schneider, Vidal, Emerson, Schuster, Cha, Kirsten

  • Es wäre nicht fährlässig, sondern strafbar, keine Rückstellung gebildet zu haben. Deine Vermutung ist völlig richtig: Bei Bekanntwerden ist man gesetzlich verpflichtet, eine entsprechende Rückstellung zu bilden. Garantiert hat der Verein Mitarbeiter, die sich damit besser auskennen, als der Optimist.


    Ich könnte fast wetten (kann es aber nicht beschwören), jener hat schon mal die Existenz genau diese Rückstellung als Argument benutzt, warum wir kein Geld für Einkäufe haben. Das wurde in endlosen Diskussionen auch alles schon zigmal durchgekaut und erklärt. Eine erstaunlich hartnäckige Ingnoranz, Herr Optimist.



    Selbstverständlich gibt es Leute in der Buchhaltung, die sich auskennen. Und die werden jede bezahlte Rechnung prüfen, ob diese u.U. zurückgezahlt werden könnte. Abern!


    Bei Bekanntwerden????? Wann wurde was bekannt? Erzähl mal?


    Und versuch nicht mich zu beleidigen oder zu diskreditieren.
    Argumentiere mal lieber vernünftig und stelle nicht irgendetwas haltlos in den Raum.
    Nenne Ross und Reiter.
    Wann genau musste warum genau wieviel Rückstellung gebildet werden? Welche Grundlage?
    Und welche Strafen sind dann vorgesehen und aufgrund welcher Gesetze? Hat sich jemand bei Bayer der Insolvenzverschleppung strafbar gemacht oder für was für ein Delikt würde man bestraft?
    Da bin ich mal sehr neugierig, ob da noch was von dir kommt.

    Einen auf die eigene Mannschaft meckernden Rüdiger Vollborn werden wir also im Fanblock nicht erleben? VOLLBORN: Nein! So etwas mache ich nicht!
    Pyro--NEIN DANKE !! ANFEUERN statt ABFEUERN !!

  • @ Optimist es ist auf jeden Fall bestätigt worden von Vereinsseite, dass der Betrag zurückgestellt wurde. Und jeder Controller wird Dir bestätigen, dass sowas gemacht werden muss.

    Kicker Manager Pro
    2010 Vizeweltmeister
    2010/2011 Qualifiziert für erste Liga
    2011/2012 Deutscher Meister
    2012/2013 Deutscher Meister
    2013/2014 Abstieg in Liga 2
    2014/2015 Ziel Aufstieg

  • @ Optimist es ist auf jeden Fall bestätigt worden von Vereinsseite, dass der Betrag zurückgestellt wurde. Und jeder Controller wird Dir bestätigen, dass sowas gemacht werden muss.


    Das hab ich ja auch nicht ausgeschlossen, das man das macht.
    Die Frage ist, ob man es aus gesetzlicher Sicht MUSS oder ob man es KANN, oder ob es steuerlich vernünftig ist, das zu tun. Und wenn ja in welcher Höhe ist es sowohl ratsam als auch erlaubt.

    Einen auf die eigene Mannschaft meckernden Rüdiger Vollborn werden wir also im Fanblock nicht erleben? VOLLBORN: Nein! So etwas mache ich nicht!
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  • @ Optimist es ist auf jeden Fall bestätigt worden von Vereinsseite, dass der Betrag zurückgestellt wurde. Und jeder Controller wird Dir bestätigen, dass sowas gemacht werden muss.


    Controller haben da gar nichts zu zu sagen......


    Wirtschaftsprüfer schon. Und eine Rückstellung muss ausreichend konkretisert sein um in einer Bilanz erscheinen zu dürfen ( Passivierungspflicht gemäß § 249 I HGB: a) für alle Verbindlichkeitsrückstellungen. Dazu gehören ungewisse Verbindlichkeiten, d.h. alle rechtlich entstandenen !!!!! oder wirtschaftlich verursachten Verbindlichkeiten !!!!). Ob jemand etwas zurückstellt im Sinne von Zurücklegen ist eine andere Sache.


    Handelsrechtlich hatte keine Buchung in der Buchhaltung was zu suchen, bis jemand eine konkretisierbare Forderung gegen die Bayer GmbH gestellt hat...on dit ist kein dictum. Die Inanspruchnahme muss eine hohe Wahrscheinlichkeit beinhalten. Jetzt besteht die hohe Wahrscheinloichkeit für 4. 4 Mio ( der Insolvenzverwalter hat guuuut aufgepasst) in Anspruch genommen zu werden. Jetzt geht es um die Wurst und dann wird sich zeigen , ob das Gericht der Forderung des InsVerw. etwas abgewinnen kann.


  • Das hab ich ja auch nicht ausgeschlossen, das man das macht.
    Die Frage ist, ob man es aus gesetzlicher Sicht MUSS oder ob man es KANN, oder ob es steuerlich vernünftig ist, das zu tun. Und wenn ja in welcher Höhe ist es sowohl ratsam als auch erlaubt.

    Hast Du aber gemacht!!!


    Ansonsten, solltest Du es mal akzeptieren, was Andere sagen zu diesem Thema.

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  • @LZG: eine andere Meinung - was ist korrekt?

    Einen auf die eigene Mannschaft meckernden Rüdiger Vollborn werden wir also im Fanblock nicht erleben? VOLLBORN: Nein! So etwas mache ich nicht!
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  • na wenn das nicht nach ausgeschlossen klingt.......


    Warum lacht da wohl dieser :LEV14


    Im Grunde wie Benzler.
    Vielleicht sollten wir über das Steuerrecht hier abstimmen. Dann werden auch Erlöse aus Spielertransfers steuerfrei. :LEV19

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  • Hätte Holzi keine Rückstellung gemacht und der Insolvenzverwalter siegt vor Gericht, dann kann Holzi seinen Hut nehmen.

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  • Der Holzi kann JETZT eine Rückstellung machen und es geht um eine Rückstellung in der Bilanz. Die wird am Jahresende gemacht.
    Holzi kann auch 4 Mio auf dem Festgeldkonto!!! liegenlassen, bis die Entscheidung gefallen ist ...


    Er muss JETZT damit rechnen, dass was auf ihn zukommt. JETZT MUSS er es.
    Aber wie er jetzt damit umgeht ist eine andere Sache.

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  • Ich meine mich erinnern zu können, dass man von Seiten von B04 mal gesagt hätte, dass man eine Rückstellung gemacht habe.
    Wenn man nun wesentlich weniger zahlen muss, als vorher befürchtet, kann das Geld problemlos in Transfers gesteckt werden.

    Zitat (Reiner Calmund)

    Zitat

    "2000 Unterhaching, 2001 Daum, 2002 dreimal Zweiter, 2003 Abstiegskampf - da hätte ich auch mal einen schöpferischen Gongschlag vertragen können."