Probleme mit versteckten Internetkosten etc.

  • Also in der Theorie wäre das kein Anfechtungsgrund, allerdings wäre Deine Willenserklärung wohl nichtig wenn Du volltrunken warst als Du sie abgegeben hast.


    Allerdings:


    Problem 1: evtl. Schadensersatzforderungen


    Problem 2: Du bist wohl in der Beweispflicht was Dir schwer fallen dürfte bis unmöglich sein wird da es vor Gericht wohl in den seltensten Fällen durchgeht wenn man einfach sagt "ach ja da war ich betrunken".. wäre auch zu einfach..

  • bei unzureichenden Preisinformationen besteht die Möglichkeit aus solchen Verträgen rauszukommen. Bei diesem Anbieter steht aber gleich oben auf der ersten Seite das es sich um ein Abo mit 24mon. Laufzeit handelt und im Voraus zu bezahlen ist.


    Aus der Nummer wirst Du nicht rauskommen. Bezahl es und kündige den Vertrag via Einschreibebrief zum Ablauf dieser 24 Monate

  • naja. wie wollen sie ihm denn nachweisen, dass ER das wirklich selber war? sonst könnte man ja einfach bei diversen seiten leute anmelden, von denen man zufällig ne e-mail adresse und die handynummer hat?!


    über die ip adresse das wäre doch viel zu aufwendig... man kann NICHT einfach beim serviceprovider nachfragen...
    haste den dienst denn fleißig in anspruch genommen?

    "Wenn du redest, muss deine Rede besser sein, als dein Schweigen gewesen wäre." arab. Sprichwort

    Einmal editiert, zuletzt von Hurricane ()

  • Nee ich glaub ich hab nur eine sms verschickt...


    Bei ciao.de steht übrigens, dass viele der versendeten SMS ihr Ziel garnicht erreichen, soviel zur Seriösität dieses Unternehmens.


    Naja ich und mein Vater versuchen wohl jetzt den Vertrag anzufechten, da ich mir wirklich nicht im klaren darüber war, was ich da eigentlich tue.


    Ein Kumpel von mir ist ebenfalls schonmal auf soetwas "reingefallen" und hat ebenfalls den Vertrag nach der 2ten Mahnung angefechtet und mit der Einschaltung seines Anwalts gedroht, was dazu geführt hat, dass sich das Unternehmen bei ihm nie wieder gemeldet hat.


    Ich hoffe einfach mal, dass das alles glatt läuft.


    Egal morgen gehts erstmal 9 Tage nach Spanien :LEV6

  • kenne auch so einen fall... man kann dagegen vorgehen.. geh am besten mal zu der verbraucherzentrale in leverkusen und lass dich da beraten die kennen sich damit aus und werden dir garantiert weiterhelfen...

    Wir schlafen nicht auf betten,
    Wir schlafen nicht auf Stroh,
    Wir schlafen auf Tabletten,
    das ist beim BAYER so !

  • Sitz die Sache aus... solang kein Gerichtlicher Mahnbescheid kommt können die dir nichts. Und vor Gericht gehen diese dubiosen Firmen nie da sie das Risiko nicht eingehen wollen dort zu verlieren. Denn dann können die ihre Seiten direkt zumachen.
    Damit die nicht vollspamen mit Mahnbescheiden, klebst du beim nächsten Postalen Mahnbescheid ein " Unbekannt verzogen" oder "verstorben" auf den Brief und wirfst diesen wieder in den Briefkasten der Post ein.

  • Urteil: Versteckte Kosten auf Internetseiten müssen nicht bezahlt werden


    Es ist ein Urteil, auf das viele gewartet haben: Das Amtsgericht München hat entschieden, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden müssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist. “Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann diese Klausel ungewöhnlich und überraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“, meinte das Gericht - und dürfte damit einen Dammbruch ausgelöst haben. Denn viele dubiose Internetdienste basieren genau auf diesem Geschäftsprinzip.


    In dem heute bekannt gewordenen Fall war eine Frau auf eine Internetseite gestoßen, auf der man sich die Lebenserwartung ausrechnen kann. Bei Aufruf der Seite gelangte sie zunächst auf die Startseite. Dort wurde die Dienstleistung beschrieben und auf Gewinnspiele hingewiesen. Auf der Anmeldeseite wurden die Leistungen und Werbemittel (Gewinne und Gutscheine) nochmals dargestellt und ein Registrierungsformular bereitgehalten. Unter der Eingabemaske befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen, darunter befand sich der Anmeldebutton. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen mussten zunächst durch extra Anklicken akzeptiert werden, dann war eine Anmeldung möglich. Etwas unterhalb des Anmeldebuttons befand sich ein mehrzeiliger Text, in dem unter anderem auch auf den Nutzerpreis in Höhe von 30 Euro hingewiesen wurde. Die genaue Regelung dazu befand sich in der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.


    Zahlungspflicht nicht erkannt


    Die Frau meldete sich also an, übersah jedoch den Kostenhinweis im Kleingedruckten und in den AGB. Als sie wenig später eine Rechnung über 30 Euro bekam, verweigerte sie die Zahlung mit der Begründung, sie habe nicht erkennen können, dass die angebotene Leistung auch etwas kostet. Der Seitenbetreiber war dagegen der Ansicht, durch die Erklärung, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und akzeptiert zu haben, sei der Preis wirksam vereinbart worden. Er zog vor Gericht - und fing sich dort eine schallende Ohrfeige ein.


    Das Münchner Amtsgericht, vor dem die Klage erhoben wurde, wies diese nämlich ab. Die Richterin nahm die Internetseite selbst in Augenschein und kam zu dem Ergebnis, dass dem Besucher zunächst bewusst vorenthalten werde, dass es um eine kostenpflichtige Leistung geht. Nutzer würden mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein gelockt, ohne dass auf die Kosten hingewiesen wird. Ein Hinweis auf einen „kommerziellen“ Zweck allein reiche dafür nämlich nicht aus. Damit könnten auch Werbepartner gemeint sein, die durch die Adressensammlung aus dem Gewinnspiel profitieren. Eine Anmeldung sei ohne weiteres möglich, ohne die Mitteilung über den Preis, die sich unterhalb des Anmeldebuttons befand, gesehen zu haben. Beim Anklicken und Bestätigen der allgemeinen Geschäftsbedingungen müsse auch nicht damit gerechnet werden, dass gerade hier sich versteckt die Zahlungspflicht befindet.


    "Ungewöhnlich und überraschend"


    Zwar können grundsätzlich auch Zahlungspflichten in allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt werden, meinte das Gericht. Aber in diesem konkreten Fall werde in den allgemeinen Geschäftsbedingungen die Vereinbarung erstmals als kostenpflichtiger Vertrag dargestellt. Insgesamt sei die Regelung in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den gesamten Umständen, dem Aufbau und dem äußeren Erscheinungsbild der Webseite der Klägerin so ungewöhnlich und daher überraschend, dass sie unwirksam sei.


    Das Urteil (AG München, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) ist rechtskräftig.


    Die Münchner Entscheidung, auch wenn sie “nur” von einem Amtsgericht stammt und eine Einzelfallentscheidung ist, dürfte für großen Wirbel sorgen. Im Internet gibt es dutzende Angebote dieser Art - von der Lebenserwartung über Warenproben, Testfahrer, SMS-Versand bis hin zur Ahnenforschung -, bei denen die entstehenden Kosten im Kleingedruckten und in den AGB versteckt werden. Wer darauf hereinfällt und sich registriert, wird bei Zahlungsverweigerung mit Rechnungen und Mahnungen unter Druck gesetzt. Verbraucherschützer raten zwar schon seit langem, entsprechende Rechnungen einfach nicht zu bezahlen; mit dem Münchner Urteil in der Hand dürften verunsicherte Verbraucher nun aber wieder etwas ruhiger schlafen können.



    Hab ich dir mal rausgesucht.
    Vielleicht hilfst dir weiter.


    Hier hast du auch die Quelle.
    http://www.dialerschutz.de/akt….php?action=output&id=417

  • Zitat

    Original von Damar911
    ....
    Problem 2: Du bist wohl in der Beweispflicht was Dir schwer fallen dürfte bis unmöglich sein wird da es vor Gericht wohl in den seltensten Fällen durchgeht wenn man einfach sagt "ach ja da war ich betrunken".. wäre auch zu einfach..


    Erstens das und zweitens muss dein Spiegel schon über 3,0 Promille gewesen sein. Anderenfalls würde sich alles lediglich strafmildernd auswirken, was hier wiederum schwachsinnig wäre und nicht geht. Eine Art Rabatt auf die Schuldsumme wegen Trunkenheit wäre ja genial ... :LEV14


    Wegen den 100,- Euro für das nächste Jahr würde ich auf jeden Fall schon einmal die Kündigung des Vertragsverhältnisses schicken.
    Sonst musst Du hier wieder soviele :LEV11 machen.



    biba

  • SUPPORT BIS ZUM KOMA


    gib mir bitte DRINGEND mal die Seite bei der du dich angemeldet hast, BEVOR du blind bezahlst!


    Ich hatte nämlich auch einen ähnlichen Fall, bei dem man auf keinen Fall zahlen durfte quasi!!!


    Meld dich so schnell wie möglich mal bei mir, ich kann dir dabei vllt weiter helfen!


    PS: Bestenfalls in ICQ! Meine Nummer: 120138077

  • Zitat

    Original von SUPPORT BIS ZUM KOMA
    Naja, ich werds wohl bezahlen, die schreiben in einer E-Mail, dass sie ja auf den Preis hiunweisen, und wenn man ehrlich ist, ist dieser auch nicht zu übersehen.


    Sitz es bitte aus und warte auf den gerichtlichen Mahnbescheid (der eh nie kommt) und falls ja zahlste im endeffekt dann 20 euro oder so mehr.

  • Zitat

    Original von SUPPORT BIS ZUM KOMA
    Und wenn ich bei Vertragsabschluss einfach besoffen war? ;)


    Ist das kein Anfechtungsgrund, da ich mir nicht darüber im klaren war, was ich da überhaupt mache?


    ich glaube da brauchst du nicht drauf zu Wetten.. Ich glaub die gränze für unzurechnungsfähigkeit liegt bei 2 Promill' oder so...


    Aber das haben die glaub ich geändert...


    Achso, die 1. Mahnung ist meistens kostenlos..

  • So, hab das ganze mit Support jetzt mal durchgekaut


    Aufgrund der Tatsache das die Seite mir doch äusserst spanisch aussieht, sie üblich bei dieser Art von Seiten, gilt wie auch bei den anderen dieser Art:


    Mails zwar speichern, aber ignorieren, nicht beantworten
    BLOSS NICHT ZAHLEN!!!!!!!!!
    Und Die billigen Einschüchterungsversuche und Drohungen der betreffenden Firma an sich vorbei gehen lassen. Nach 1- max 2 Monaten hat man Ruhe und hört nie wieder was von der Seite.


    Warum?:
    Er gab seine falschen Daten an. Die Firma ist garantiert nicht so blöd die echten Daten anhand von Handynummer oder Mailadresse einzufordern (was nur bei der Polizei möglich ist), da sie genau wissen das sie sich damit selbst "auffliegen lassen". Die würden da letztendlich mehr Ärger als man selbst bekommen! (Man selbst kommt sogar damit davon, das man sein evtl gezahltes Geld + Schadensersatz zurückbekommt)


    Gernerell gilt:
    Geht niemals auf die Drohungen (Inkassobüro, Gerichtsvollzug, Anzeige etc) ein. Dies sind billige einschüchterungsversuche um die Opfer zu verunsichern, einzuschüchtern, und letztendlich zur Zahlung zu bewegen weil sie einfach panische Angst bekommen.


    Ignoriert alles was kommt, speichert es euch nur für Notfälle gut ab. Generell wird allerdings nie was passieren wenn ihr nicht zahlt, da diese Firmen allgemein bei Polizei etc bekannt sind und daher keinerlei rechtwege einschlagen können, ohne selber ans Schlawittchen zu kommen.