Probleme mit versteckten Internetkosten etc.

  • ich hab mich eines Abend blind wie ich bin bei einem SMS-Versandportal im Internet angemeldet, und zwar unter falschem Namen aber leider richtigen E-Mailadresse (mit Namen) und Handynummer. Ich hab bei google kostenloser SMS-versand angege´ben und hab mich blind da angemeldet. leider ist die Wiederrufsfrist inzwischen abgelaufen.
    Jetzt hab ich eine Rechnung über 100 Euro bekommen und 7 Tage Zeit diese zu bezahlen. Ich hab allerdings nichts unterschrieben. Sind soclhe Verträge überhaupt rechtskräftig? naja bevor ich mich jetzt an nen Anwalt wende würde ich gerne wissen was ihr mir so raten könnt. So eine Scheiße, ich bin so ein Idiot.


    Danke für ernstgemeinte Antworten, ich weiß selber das ichs selbst Schuld bin, am besten ich zahle das, damit ich nicht noch Mahnungsgebühren zahlen muss.

  • Hast du dir Rechnung per Email bekommen?
    Hast du den Dienst viel genutzt, so dass die 100 Euro zu rechtfertigen sind?


    Mahngebühren dürfen, so weit ich weiß, erst nach der 1. Mahnung berechnet werden!

  • Setz dich eiinfach vor die Kiste und google ähnliche Fälle aus und dann guckste mal ob du nicht ähnlich agieren kannst. Ich glaube wenn du ihre Geschääftsbedingungen anerkannt hast, hast du auch mit denen ein Vertrag. Also musst du latzen. Aber im Zweifelsfall kann dir ein Rechtsanwalt besser helfen.


    Horschti

  • Wenn Du irgendwo etwas kleingedrucktes übersehen hast, diesem aber wohlwollend mit einem Klick auf das übliche (AGB etc. erkenne ich an) bestätigt hast, wird es schwer denen einzuheizen.
    Aber soweit ich weiß, gab es doch da schon Präzedenzfälle, in welchen so Abzocken (versteckte Abzocken) von Gerichten abgewatscht wurden!?
    Google doch mal ein wenig und auch nach Foren diesbezüglich!



    Noch nen Tipp zum SMS kostenlos verschicken:
    kannst Du hier ohne Risiko machen!
    Kenne ich vom Peugeotboard!Selber schon gemacht und ohne Probleme!

  • Viele Dank für die Antworten,
    ja die Rechnung hab ich per Mail bekommen, ich gehe davon aus das ich die AGBs anerkannt hab, ich weiß es ehrlich gesagt nicht mehr.
    man muss diesen Dienst 24 Monate im Vorraus bezahlen, also die übliche Abzocke, das hab ich an diesem Abend übersehen obwohl es oben drüber steht..naja ich denke ich muss das bezahlen, dagegen vorzugehen hat wahrscheinlich wenig Sinn, aber ich werde mir jetzt nochmal die Forenbeiträge durchlesen.

  • Hey ganz wichtig,mache erstmal nichts und gehe direkt am Montag oder heute halt so schnell wie möglich nach Wiesdorf da ist eine Verbraucherzentrale hatte ein ähnliches problem und muste nur halt 5 euro glaubig an denen zahlen und die haben alles weitere dann geklärt kann es dir nur empfehlen.

  • ja noch bezahle ich garnix, das Problem ist das ich nächste Woche 9 Tage in Callela bin..dann kommen die mit der ersten MAhnung.


    Ich werde heute Abend erstmal mit meinem Vater sprechen, der weiß vielleicht rat.


    Danke für die Tipps.


    edit: das problem ist, das die sich rechtlich wohl gut abgesichert haben, also die Foren in denen das Thema behandelt wurde machen nicht viel Mut.

  • Habe/Hatte genau dasselbe Problem. Ein Kumpel von mir hat sich spaßeshalber bei condome.tv angemeldet und unser Mailaddys angegeben. Die haben dann irgendwie die Anschrift rausgekriegt und jeder hat ein Gratiskondom bekommen... 2 tage später kam die Online Mahnung, dass ich ca. 100 Euro bezahlen müsste - Habe ich nicht drauf geantwortet. Dann kam erneut eine Mahnung. Wieder nicht drauf geantwortet. Vor 2 Wochen lag n Brief im Kasten in dem stand , dass sie rechtliche Schritte einleiten würden. Ehrlich gesagt, scheiss ich darauf. Hab das auch mal gegoogelt. Und da gibts mehrere Leute die dieselben Probleme haben.
    Wenn du einmal zahlst , dann biste im System drin ! Also nicht zahlen... Ich hab rein gar nix gemacht. Denen nicht geantwortet , einfach ignoriert.


    Vergiss ausserdem nicht !! Jeder hätte sich unter deinem Namen anmelden können... Die berufen sich zwar bei mir auf die IP , aber das entspricht nicht der Wahrheit... Hätte x-beliebiger Vollidiot sein können , der Langeweile im Inet hat.



  • Na ja ich hab mir die Seite nun mal angeschaut.. also oben ist ein Balken da steht deutlich was es kostet das kann man eigentlich nicht übersehen.. und in den AGBs stehts nochmal..

  • plus die Handynummer die ich angegeben hab plus den aktivierungscode den ich eingetippt hab.. der Name lässt sich sicher in so einem Fall ermitteln beim Handybetreiber..?


    ich weiß nicht ob ich lust bhab mich auf solche Spielchen einzulassen und am Ende 200 oder 300 euro zahlen zu müssen weil die im Recht sind...


    zudem steht mein Name in meiner Emailadresse :LEV11 ich hab keine andere Wahl als das zu bezahlen

  • Zitat

    Original von SUPPORT BIS ZUM KOMA
    plus die Handynummer die ich angegeben hab plus den aktivierungscode den ich eingetippt hab.. der Name lässt sich sicher in so einem Fall ermitteln beim Handybetreiber..?


    ich weiß nicht ob ich lust bhab mich auf solche Spielchen einzulassen und am Ende 200 oder 300 euro zahlen zu müssen weil die im Recht sind...


    Da wäre ich mir nicht so sicher.... Das hätte auch x-beliebiger machen können... Geh einfach zu so ner Verbraucherzentrale. Das wird schon klappen.


    Edit : Du kannst ja mal hier gucken : Denke das sollte dir helfen


    http://www.zdf.de/ZDFmediathek…/0,4070,4361925-6,00.html


    Quasi ein virtueller Verbraucherzentralemensch :LEV19

  • Kann ich den Vertrag anfechten?


    Zusätzlich kann ich einen Vertrag anfechten, wenn einer der folgenden Anfechtungsgründe vorliegt:


    * In Betracht kommen vor allem die Anfechtungsgründe des § 119 BGB wegen Irrtums:
    o Ich war im Irrtum darüber, dass ich mit dem Anklicken eines Buttons eine rechtlich verpflichtende Erklärung abgebe, weil ich z.B. dachte nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder
    o Ich habe mich über den konkreten Vertragsinhalt geirrt, z.B. wenn ich davon ausgehe, das Angebot koste deutlich weniger oder gar nichts.


    Wenn anzunehmen ist, dass ich den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht geschlossen hätte, kann ich in diesen Fällen wegen Irrtums anfechten. Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zögern (unverzüglich) erfolgen, nachdem ich von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt habe (§ 121 BGB). Bei einem Irrtum über die Kostenpflichtigkeit eines Angebots muss ich also möglichst rasch nach Empfang der Rechnung anfechten, wenn ich erst durch die Rechnung bemerke, dass das Angebot kostenpflichtig sein soll. Dabei genügt es, wenn die Anfechtungserklärung unverzüglich abgesendet worden ist.


    Wenn dem Anbieter durch die Anfechtung ein Schaden entsteht und er diesen konkret beweisen kann, hat der Anfechtende diesen zu ersetzen. Ersatzfähig sind aber nur die Schäden, die dadurch entstehen, dass der Anbieter auf die Gültigkeit der Erklärung vertraut hat, § 122 BGB. Der Schadensersatzanspruch kann nicht höher sein als das vertragliche Entgelt. Die Schadensersatzpflicht tritt aber nicht ein, wenn der Anbieter damit rechnen musste, dass der Kunde sich bei der Anmeldung irren würde, also wenn er z.B. damit rechnen musste, dass der Kunde von einem Gratis-Angebot ausgehen wird.


    * Anfechten kann aber auch derjenige, der den Vertrag aufgrund einer arglistigen Täuschung oder einer Drohung geschlossen hat (§ 123 BGB). Die Anfechtung einer nach § 123 BGB anfechtbaren Willenserklärung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 124 BGB. Die Jahresfrist beginnt mit der Entdeckung der Täuschung bzw. dann, wenn die durch die Drohung entstandene Zwangslage aufhört. Eine Schaden des Täuschenden oder Drohenden ist nicht zu ersetzen.


    rolf76 ist offline Mit Zitat antworten

  • Das ist juristisches Halbwissen mehr nicht.. Was sollen denn das für "Anfechtungsgründe" sein.. Sorry aber auf der Seite erkennt man einfach, dass man dafür zahlen soll und dadurch, dass man Häckchen machen muss das man AGBs und Widerrufsbelehrung gelesen hat ist wohl auch jedem klar, dass man eine rechtlich verpflichtende Erklärung abgegeben hat..