Beiträge von Alex1905

    Sehe ich genauso, im Vergleich zu den Verteidigern die wir haben war er halt nur Ergänzungsspieler, ganz so schlecht kann er aber nicht sein, denn Stuttgart verpflichtet auch nicht jeden Müll. Und es war nicht so, dass er der einzige IV war der Ablösefrei war. Sonst hätten die Stuttgarter auch irgendjemanden aus der Insolvenzmasse von Duisburg oder so nehmen können.
    Für Internationales Geschäft und Stammelf hat es nicht gereicht, aber so zu tun als könnte der nicht geradeaus laufen ist schon etwas übertrieben.


    Trotzdem die Situation bleibt natürlich echt finster für ihn und Stuttgart :LEV5

    Was AlexE schreibt ist aber nicht richtig. Schaden ist jeder Vermögensverlust. Wodurch der entsteht ist erstmal egal. Da muss nicht der rasen beschädigt worden sein etc.
    Wenn der Verband (DFB) bei seiner Veranstaltung (Bundesliga) bestimmtes Verhalten nicht will (Pyros) und das mit den Teilnehmern (Vereinen) vertraglich vereinbart (Lizenz) und dafür einen strafen Katalog fesrlegt (Geldstrafe/spielausschluss) dann ist das sein gutes recht aus dem Hausrecht des Veranstalters - Verband. Und wenn der Verein unverschuldet (weil er genug an Sicherheitsmaßnahmen) dann eine Strafe in Form einer vertrags- oder katalogstrafe zahlt hat er einen Schaden durch das verhalten Dritter. ( Pyrotechnik verwendende Zuschauer).

    Der letzte "Pyromane" weiß aber auch das es vorher schon strafen gab. Wenn du geblitzt wirst und das öfter (immer an der gleichen Stelle und immer mit der gleichen Geschwindigkeit) wird das auch teurer.
    Willkürlich kann das nicht festgelegt werden, der DFB legt die Strafe für den Verein fest, habe kommt es darauf an wie häufig dieser Verein schon diesbezüglich in Erscheinung getreten ist und in welcher Intensität und wie die Sicherheitsmaßnahmen sind.
    Dass ist erst mal der "Schaden" den der Verein hat. Den kann der Verein an die tatsächlichen Verursacher weitergeben. Allerdings trägt der Verein eine Mitschuld wenn er z.B. nicht genug Maßnahmen getroffen hat um das zu verhindern. Sollte das der Fall sein muss der Verein sich den finanziellen Anteil seines eigenen verschuldens von seiner Schadensersatzforderung gegenüber dem tatsächlichen Verursacher abziehen lassen.
    Und klar kann man dagegen vorgehen. Wenn der tatsächliche Verursacher die "Rechnung" bekommt und nicht zahlt wird der Verein das einklagen. Innerhalb dieses Prozesses wird das Gericht auf Antrag des beklagten (Verursacher) das mit verschulden des Vereins und somit indirekt auch die Angemessenheit der Forderung überprüfen.
    Der Einwand mit dem Erwerb und Gebrauch ist insofern nicht ganz richtig, weil der Gebrauch von Magnesium Fackeln nur im Rahmen des tauchbetriebs im Rahmen des erlaubten (also standardmäßigen) Gebrauchs befindet. Es gibt nämlich grds. Keinen logischen Grund Magnesium Fackeln im Garten oder erst recht im Stadion anzuzünden. Soweit du dich also außerhalb des gewöhnlichen Gebrauchs befindest ist die Handlung nicht mehr schutzwürdig. Das bedeutet zwar nicht schlichtweg verboten, aber das unterlassen kann wegen fehlen eines vernünftigen Grundes von jedermann verlangt werden.

    Da kann ja eine ganze Kette dranhängen:
    Ich muss es "besorgen". Darf ich das? Wenn nein, was kostet das?
    Dann zünde ich es auf meinem Grundstück. Darf ich das? Wenn nein, was kostet das denn?


    Zu Pyromittel besorgen, kann man so allgemein nicht sagen, kommt auf die tatsächliche Zielsetzung des Stoffes an, Feuerwerkskörper sind grundsätzlich nur in der Zeit zwischem dem gesetzlich estgelegten fristen 27.12. - 31.12 erlaubt. Ausser du hast eine Sondergenehmigung (professionelle Feuerwerker)
    Im Garten darfst du solange damit rumspielen wie du keine abstrakte Gefahr schaffst, es muss vollständig konmtrollierbar sein und weder gegen Luftschutz noch Lärmschutzvorschriften in allgemeinen Wohngebieten verstoßen (wird schwierig) Kommt dann aber auch auf die Satzung über den Bebauungsplan deiner Wohnsiedlung an.


    Wie in meinem vorherigen Beitrag beschrieben kommt es bei den OWI Sachen immer darauf an wie locker die Polizei da ist und wie das Ermessen der Behörden ausgeübt wird. Grundsätzlich wird da nicht direkt der Staatsanwalt vor der Tür stehen, dazu raten würde ich dir aber in keinem Fall.
    Denn im Zweifgel weiß man nicht was da drin ist und ob man sich nicht doch strafbar gemacht hat ....

    Optimist


    Die Höhe des Schadens richtet sich nachdem was der Verein zahlen muss. Bzw. was ihm als tatsächlicher Schaden entstanden ist. WEnn du auf unterschiedliche Strafen der Vereine Anspielst, so ist das die Ausübung und Konkretisierung des Hausrechts. (bis zu einem gewissen Maß natürlich)
    Wenn der Verein also eine Strafe von z.B. 100.000 € zahlen muss und nur 5 Leute ausfindig gemacht werden können, wird jeder von denen 20.000 € zahlen müssen, unabhängig davon, ob es da noch mehr gab und die nicht ausfindig gemacht werden konnten.
    Grund: Diejenigen, die ausfindig gemacht wurden haben einen gesamtschuldnerischen Innenausgleichsanspruch gegen die anderen die da noch mitgemacht haben, dass die aus welchen Gr+ünden nicht ausfindig gemacht werden können ist das PRoblem der Schädiger, die jetzt auf den höheren Kosten festsitzen bleiben als wenn 10 personen ausfindig gemacht wurden.
    Allerdings will das Rechtssystem dass auch so, denn derjenige der den Schaden hat (hier der Verein) soll nicht schlechter gestellt werden dadurch, das die Schädiger versucht haben ihre Tat zu verschleiern. - stark vereinfacht, mitgegangn mitgehangen -


    @ F-Block
    Das mit dem Feuerwerk stimmt soweit, allerdings handelt es sich dabei maximal um eine Ordnungswidrigkeit die in der Regel im Rahmen von Ermessen sowieso eingestellt wird. Kommt halt die Polizei, sagt das man sowas nicht darf und fertig.
    Bei Pyrotechnik kommt es halt echt drauf an. Diese Magnesiumfackeln gelten schon gar nicht als wirkliches Feuerwerk, weil die als Tauchausrüstung bzw. als Signalausrüstung erstmal erhältlich sind. Soweit fallen die dann auch nicht unter den Sprengstoffparagraphen des StGB. Bei den Rauchbmbem kommt es grds. darauf an was da tatsächlich gezündet wird. Bei Böllern und anderem "Feuerwerkszeug" ist das schon wesentlich komplizierter. Hier kommt es einmal auf die Zusammensetzung an, dann auf die Art des Einsatzes und dann als allerletztes erst ob die Sachen zugelassen sind. Ob die Sachen zugelassen sind oder nicht spielt für das Strafgesetzbuch nur eine Nebensächliche Rolle. Vielmehr kommt es auf die Art der Verwendung und die mögliche darauaus entstehende Gefährdung an.


    Insbeondere spielt dabei eine Rolle, dass es sich bei einem Stadion aus reinrechtlicher Sicht um das innere eines Gebäude handelt, für das recht spielt es keine Rolle ob eine Gebäude überdacht ist oder nicht damit man sich DARIN befindet. Daraus ergibt sich das richtige Vorgehen gegen jegliche Art von unkontrolliertem Feuerwerk im Stadion: Die Gefahrenlage, da eben nur begrenzte ausweichmöglichkeiten zu den Seiten bestehen.
    Im Ergebnis braucht man hier nicht viel zu Streiten, Die Leute die das machen müssen sich einfach (insbesondere im Rahmen der Diskussion der Vergangenen Jahre) darüber im klaren sein, was die Konsequenzen solchen Verhaltens sind.

    @ LützenkirchenerJung


    Kommt drauf an ob du das Unterlassen von abbrennen von Feuerwerkskörpern als Haupt- oder zumindest Nebenleistungspflicht des Stadionbesuchers erkennst oder nicht eher als einen "einfachen" Verstoß gegen dass Hausrecht.
    Nimmt man hier zweiteres an, was ich eher machen würde, wäre das als "sonstiges Recht" des §823 I BGB zu klassifizieren und damit ein Anspruch aus unerlaubter Handlung. :levz1


    Solltest du das noch vertiefen wollen schreib mir mal ne PN, da das schon weit off topic führt :LEV5

    Es kann durchaus sein, dass wegen der Verbandszugehörigkeit du dich in dem Staat bei der Knochenmark Spende registrieren lassen musst wo du deinen Wohnsitz hast. Ist im Ergebnis aber sowieso egal, weil das eh europaweit organisiert ist. Ich bin seit Jahren registriert und die Anfragen kommen europaweit. Die kosten für die spezielle Untersuchung vor der eventuellen Spende sowie den versicherungstechnischen Aspekt übernimmt dann der jeweilige Nationalverband.

    30 Jahre Schulden? Übertreib doch nicht ... Selbst bei einem normalen Verdienst sollte man das in 8-10 Jahren bezahlt bekommen.


    So lange würde ein vollstreckungsfähiger Titel bestehen bleiben. Also so lange könnte versucht werden das Geld beizutreiben wenn aktuell nichts da ist.

    Das ist einfach so heftig bei Derdiyok, anstatt auf Kohle zu verzichten und was zu leisten, sich vielleicht nochmal weiterzuentwickeln sitzt er jetzt seine Zeit bei der ,Super-TSG" ab. Dass kann sich vielleicht ein Tim Wiese erlauben bei dessen alter, aber von Derdiyok schon eher ein schwaches Zeichen.

    Erschwerend kommt sogar noch hinzu dass das Gehalt sich über einem gewissen Bereich befinden muss, aber da sieht dieser Verein dann auch mal was für Kläuse sich da regelmäßig in deren Butze tummeln :levz1

    Meins auch, denn das ist ein ganz klarer Fall von selbst Schuld und wer noch glaubt das würde alles keine Konsequenzen haben dem ist sowieso nicht mehr wirklich zu helfen.

    Das stimmt schon, aber die Personen haben dann 30 Jahre lang die "Schulden" am Hintern. Und alle zwei Jahre die EV abzugeben ist auch nicht besonders geil. Weiter lasst sich das auch nicht einfach mit ner Privatinsolvenz aus der Welt schaffen da es sich um eine Forderung aus unerlaubter Handlung handelt.
    Und wenn das ernsthaft durchgezogen wird blüht den Personen eine Konto- und Gehalts- Pfändung. Und das ist wirklich bitter.