Die DFL war gezwungen 50+1 durchs Kartellamt überprüfen zu lassen. Martin Kind wollte Hannover 96 übernehmen. Er hatte für sich und Hannover 96 bei der DFL eine Ausnahmeregelung beantragt. Ausnahmegenehmigungen gab es damals für Dietmar Hopp bei 1899 Hoffenheim. Sie werden erteilt, wenn sich ein Gesellschafter mindestens ununterbrochen 20 Jahre lang finanziell engagiert. Was bei Martin Kind zu dem Zeitpunkt zutraf. Für Werksclubs wie Bayer Leverkusen und den von Volkswagen unterstützten VfL Wolfsburg gilt diese Ausnahmen. Eine solche Regelung hatte auch Kind für sich in Anspruch genommen und immer wieder mit Klagen gedroht.
Also, die Gefahr, dass das ganze vor Gericht landet war sehr hoch. Die DFL war gezwungen 50+1 überprüfen zu lassen. Vor Gericht würde sie wohl verlieren, als holte man sich das Kartellamt (über dessen Kompetenz man streiten kann) ins Boot.
Nee, sorry, Anlass war das EuGh Urteil zur Superleague, bei dem die FIFA und die UEFA verloren hatten.