Wir haben beide Recht - du (dicker Moritz) in der Theorie und ich (dicker Max) in der Praxis.
Aus Sicht von Bayer04 (wer sollte das sonst beurteilen?) war zu keinem Zeitpunkt das Eintreten einer Verbindlichkeit (gegenüber TelDaFax) hinreichend wahrscheinlich, schon gar nicht zu mehr als 50 Prozent. Somit gab es auch keine Verpflichtung zur Bildung einer Rückstellung. Sonst müsste man ja immer die Gelder eines Sponsors in eine Rücklage einstellen, weil der ja vielleicht irgendwann mal insovent werden könnte.
Für einen Prozess müsste der Insolvenzverwalter ja erst mal klagen. Soweit ich weiss, hat der bis heute noch nicht mal eine offizielle Forderung an Bayer 04 gestellt. Daraus schließe ich, dass die Trümpfe, die der in der Hand haben will, doch nicht so doll zu sein scheinen. Worauf wartet er sonst?
Wenn es aber zu einem Prozeß käme und Bayer04 verlöre, müssten sie natürlich zahlen - ganz egal ob dafür eine Rücklage gebildet wurde oder nicht.