Nur mal so am Rande :
Es gilt nicht die Unschuldsvermutung , bis er verurteilt wurde.
Er hat sich selber angezeigt.
Damit ist die Unschuld passe.Im Prinzip ist das so , als gehst Du in eine Polizeiwache und sagst ,
daß Du den Kiosk um die Ecke ausgeräumt hast.Nur , dass das Prozedere in Steuerangelegenheiten ein ganz anderes ist.
Das ist nicht ganz richtig. Die Staatsanwaltschaft muss ihm jetzt die Schuld nachweisen und bis zu dem Punkt an dem das Urteil rechtskräftig wird ist er im juristischen Sinne auch erst mal noch als "unschuldig" zu behandeln