Gang vors Bundesverfassungsgericht

  • 08.12.2009 - Fanrechtefonds

    Gang vors Bundesverfassungsgericht

    Nach dem BGH-Urteil zum Thema Stadionverbote Ende Oktober, gab der Fanrechtefonds gestern bekannt, dass eine Verfassungsbeschwerde des Bayern-Fans eingereicht werde und der Fanrechtefonds das Vorgehen des Fans weiterhin unterstützen werde.


    Nach dem Urteil des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (BGH) bezüglich der Rechtmäßigkeit von Stadionverboten auf Verdacht reicht der Kläger nun Verfassungsbeschwerde ein. Der Fanrechtefonds unterstützt ihn weiterhin. Zudem konnte mit dem Stuttgarter Rechtsanwalt Prof. Dr. Rüdiger Zuck einer der renommiertesten Verfassungsrechtler als Anwalt des Klägers vor dem Bundesverfassungsgericht gewonnen werden.


    Marco Noli, Anwalt des Fanrechtefonds dazu: „Wir halten die Rechtsstaatlichkeit und die Persönlichkeitsrechte des Klägers für verletzt und hoffen, dass das Bundesverfassungsgericht dies ebenso sieht.“ Der BGH hat nach Ansicht des Fanrechtefonds, ebenso wie schon die Instanzen davor, den Grundsatz des fairen Verfahrens nicht berücksichtigt.


    „Der Fanrechtefonds unterstützt den Kläger weiterhin, da verhindert werden muss, dass ganze Gruppen unter Generalverdacht gestellt werden“, so Philipp Markhardt, Sprecher des Fanrechtefonds. „Der BGH verlangt, dass der Betroffene selbst beweisen muss, dass er nichts gemacht hat. Das kann er allein deshalb schon nicht, weil die ‚Standardeinstellung’ eines Verfahrens nach § 153 StPO ihm keine weiteren Rechtsmittel erlaubt, der erwähnte Paragraf aber keine zwingende Aufhebung eines Stadionverbotes vorsieht. Der Fan ist in einer Zwickmühle, aus der er nicht mehr hinauskommt. Wenn allein die Einleitung eines Ermittlungsverfahren durch die Polizei für ein vom Verein verhängtes und bundesweit gültiges Stadionverbot genügen soll, dann gibt man praktisch der Polizei alleine die Macht über ein eigentlich zivilrechtliches Stadionverbot. Der Polizist hat also die alleinige Entscheidungsgewalt über ein zivilrechtliches Verhältnis zwischen Verein und Stadionbesucher. Wenn die polizeiliche Entscheidung nicht überprüft wird, sondern einfach nur hingenommen wird, ist somit der Willkür Tür und Tor geöffnet.“


    Der Fanrechtefonds ruft deshalb alle Fans zu Spenden auf, damit auch weiterhin Prozesse mit Signalwirkung und vorrangig natürlich erst einmal der Fall vor dem Bundesverfassungsgericht unterstützt werden können. (Stadionwelt, 08.12.2009)