Beiträge von Mr. Analyze

    Ich denke ohne wechsel, wäre er es bei uns auch

    Richtig. Hier ist er aber lieber vor der Verantwortung davon gelaufen.

    Ausm Kicker:

    "Xhaka hatte schon bei seiner Verpflichtung deutlich gemacht, vorangehen zu wollen. "Die Menschen, die mich kennen, wissen genau, was sie von mir erwarten können - ich bin jemand, der viel verlangt", betonte er nun noch einmal. "Ich bin ein Gewinner und ich will gewinnen - und das gleiche erwarte ich auch von meinen Teamkollegen.""

    UBK schreibt Stuss.

    Bayer konsolidiert die Fussball AG in der Bilanz. Dass hat mit Abfuehren der Transfereinnahmen aber auch mal nix zu tun. Die Budgets fuer Tranferausgaben bei realisierten Einnahmen - das wird Carro wissen.

    Es schreibt der KSTA

    Crux mit Gewinnabführung: Bayer 04 kann auf Transfermarkt nicht prassen
    Bayer 04 gibt Millionen seiner Transfereinnahmen an die Bayer AG ab. Verpflichtungen von Blaswich und Poku sind fast perfekt.
    www.ksta.de

    Dass ein Bayer 04 Trainer so offensiv hier Verstärkungen einfordert, hat es so auch selten vorher gegeben. Und er hat die Arbeit gerade erst begonnen. Ich glaube nicht, dass das der Stil ist, den Carro und Rolfes gerne haben. Da wurde intern scharf diskutiert aber nie hätte ein Alonso vier bis fünf Spieler pauschal gefordert. Aber ihm wurde auch nicht die halbe Mannschaft verkauft.

    Bin gespannt, wie das weitergeht.

    Das derart viele Leistungsträger den Verein verlassen, hat es so auch noch nicht gegeben. Insofern spricht er das aus, was fast jeder denkt.

    Xhaka erklärt Wechsel: "Das ist genau das, was ich wollte"
    Nach zwei Jahren in Leverkusen ist Granit Xhaka zurück in der Premier League - und erwartet in Sunderland "die vielleicht größte Herausforderung meiner…
    www.kicker.de

    "Ich hatte das Gefühl, dass ich eine neue Herausforderung brauche, eine große Herausforderung", erklärt Xhaka in einem Kurz-Interview auf der Website seines neuen Arbeitgebers, der ihn mit einem Dreijahresvertrag ausstattete. "Das ist die vielleicht größte Herausforderung meiner bisherigen Karriere."

    Ok... :LEV9

    Alles höchst seltsam. Aber wer nicht zu 100% bei der Sache ist, muss halt gehen...wenn der Preis stimmt. Konnte man aber erwarten, weil er sich nie zu seinem Vertrag bekannt hat.

    TESTSPIEL!!!!!

    Lasst die mal nen Monat zusammen trainieren

    Außerdem solltet ihr in dieser Saison die Erwartungshaltung an die Realität anpassen. Die sind gerade ins Training gestartet und müssen sich erstmal einspielen.

    Btw: Flamengo U20 ist 2024 Intercontinental Sieger geworden und dazu voll im Saft und eingespielt.

    Bin hier etwas irritiert. Vor 2 Jahren wollte er angeblich nach Deutschland wegen seiner Frau und unterschreibt langfristig bis 2028. Jetzt Kind 3 bekommen und will unbedingt nach Mailand? Wenn man dann die Leistung insbesondere der Rückrunde berücksichtigt, komme ich zum Schluss, dass da intern etwas nicht stimmt. Dazu passt ja auch, dass er anscheinend unbedingt weg will. Gab ja auch keinerlei Bekenntnisse zum Verein.

    Wenn er gehen sollte wäre die Achse Tah, Xhaka, Wirtz weg und dazu noch Xabi + Frimpong. Das wäre ein größerer Umbruch als 2002. Die Mannschaft muss quasi nen komplett neues System lernen und eine komplett neue Führungsstruktur erarbeiten.

    Hier mal der komplette Text inkl. vieler dehnbahrer Formulierungen:


    Bundeskartellamt sieht Nachbesserungsbedarf bei 50+1


    Pressemitteilungen 16.06.2025


    Veröffentlicht am:16.06.2025

    Das Bundeskartellamt hat heute den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen. Nach eingehender Untersuchung der Anwendungspraxis der 50+1-Regel ist das Bundeskartellamt aber der Ansicht, dass die DFL konkrete Maßnahmen vornehmen sollte, um zukünftig eine rechtssichere Anwendung der Regel sicherzustellen.

    Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die DFL muss unseres Erachtens für einheitliche Wettbewerbsbedingungen sorgen und die 50+1-Regel deshalb diskriminierungsfrei und konsequent anwenden. Maßgeblich wird erstens sein, dass die DFL bei allen Vereinen der Bundesliga und 2. Bundesliga gleichermaßen für offenen Zugang zur Mitgliedschaft und damit für die Mitbestimmung der Fans sorgt. Zweitens sollte die DFL sicherstellen, dass die Wertungen der 50+1-Regel auch bei ihren eigenen Abstimmungen beachtet werden. Drittens muss die DFL bei der vorgeschlagenen Änderung der Bestandsschutzregeln für die vormaligen Förderklubs nachbessern, denn die europäische Rechtsprechung legt hier jetzt einen strengen Standard an.“

    Das Bundeskartellamt hat den Verfahrensbeteiligten heute entsprechende Empfehlungen sowie eine vorläufige rechtliche Bewertung übersandt. Die DFL und die beigeladenen Vereine und Investoren haben jetzt Gelegenheit dazu Stellung zu nehmen. Das Bundeskartellamt beabsichtigt, die Empfehlungen im Anschluss zu finalisieren und das Verfahren dann einzustellen.

    Andreas Mundt: „Wir führen kein Verfahren gegen die DFL, sondern die DFL ist mit dem Anliegen an uns herangetreten, eine fundierte Einschätzung dieser schwierigen sportkartellrechtlichen Fragestellung zu erhalten. Mit unseren Empfehlungen wollen wir das tun, was uns an Hilfestellung für die DFL angesichts der festgestellten Defizite möglich ist. Die Einzelheiten der Umsetzung liegen dann selbstverständlich im Ermessen der DFL und ihrer Gremien. Den dafür nötigen Meinungsbildungsprozessen können und wollen wir nicht vorgreifen.“

    Im Anschluss an neuere Rechtsprechung des EuGH zum Sportkartellrecht (Urteile „Super League“, „ISU“ und „Royal Antwerp“ vom Dezember 2023) hatte das Bundeskartellamt deren Auswirkungen auf die Zulässigkeit der 50+1-Regel geprüft. Es war dabei zum vorläufigen Ergebnis gekommen, dass die 50+1-Grundregel keine bezweckte Beschränkung des Wettbewerbs darstellt und das Ziel der Vereinsprägung grundsätzlich geeignet ist, eine Ausnahme vom Kartellrecht zu tragen. Aufgrund der strengen Anforderungen des EuGH an die konsistente und einheitliche Anwendung solcher Ausnahmen war allerdings die Lizenzierungspraxis der DFL näher zu betrachten (vgl. Bundeskartellamt, Pressemitteilung vom 29. Mai 2024).

    Vereinsprägung und Mitgliederpartizipation


    Die Ermittlungen hierzu haben nach vorläufiger Bewertung ergeben, dass die DFL in ihrer Lizenzierungspraxis nicht ausreichend darauf achtet, dass durchgängig alle Vereine der Bundesliga und 2. Bundesliga ihren Fans die Möglichkeit bieten, als stimmberechtigtes ordentliches Neumitglied aufgenommen zu werden. Nur mit einer stringenten Durchsetzung der Zugänglichkeit der Vereine kann die 50+1-Regel das Ziel der Vereinsprägung erfüllen, das sie vom Kartellrecht ausnehmen kann. Hierfür wird die DFL in Zukunft sorgen müssen, wenn sie eine rechtssichere Anwendung der 50+1-Regel anstrebt.

    Abstimmungspraxis


    Außerdem ergaben die Ermittlungen, dass die DFL bei der Abstimmung über eine Investorenbeteiligung an ihren Medienerlösen im Dezember 2023 die 50+1-Regel nach aktueller Einschätzung nicht konsequent umgesetzt hat. Die DFL war vorab informiert über eine Weisung des Muttervereins von Hannover 96, wonach der Geschäftsführer, Martin Kind, gegen die Beteiligung stimmen sollte. Zugleich war das Weisungsrecht des Muttervereins gegenüber Herrn Kind für die DFL der ganz zentrale Gesichtspunkt für die Einhaltung der 50+1-Regel bei Hannover 96. Trotzdem hat sie bei der Abstimmung ihrerseits keine Maßnahmen ergriffen, um zu überprüfen, ob Herr Kind tatsächlich weisungsgemäß abstimmte, und hieraus ggf. Konsequenzen zu ziehen. Eine inkonsequente Anwendung der 50+1-Regel in den Gremien der DFL stellt die Ausnahme vom Kartellrecht in Frage, auch hier muss die DFL für die Zukunft nachbessern.

    Förderausnahme und Bestandsschutz für „Werksklubs“


    Die bereits vorliegenden Vorschläge der DFL zur Streichung der Förderausnahme von der 50+1-Regel (vgl. Pressemitteilung vom 12. Juli 2023) bleiben im Ausgangspunkt geeignet, zur zukünftig rechtssicheren Anwendung der 50+1-Regel beizutragen. Mit der Streichung der Förderausnahme beseitigen sie die aus ihrer Anwendung folgende Ungleichbehandlung. Nach der neuen Rechtsprechung des EugH erscheint es allerdings nicht mehr möglich, zu den bislang vorgeschlagenen Bedingungen einen dauerhaften Bestandsschutz für Vereine vorzusehen, die bereits eine Förderausnahme erhalten haben – nach aktuellem Stand Bayer Leverkusen und der VfL Wolfsburg, die TSG Hoffenheim fällt inzwischen nicht mehr unter die Ausnahme. Vielmehr müssen alle Klubs grundsätzlich homogene Wettbewerbsbedingungen vorfinden. Das bedeutet, dass bei allen Klubs – ob vormaliger „Förderklub“ oder nicht – zumindest perspektivisch sichergestellt werden muss, dass der für Neumitglieder offene Mutterverein die Profiabteilung beherrscht.

    Die 50+1-Regel erfüllt aktuell bei der weit überwiegenden Zahl der Klubs der Bundesliga und 2. Bundesliga das Gemeinwohlziel, breiten Bevölkerungsschichten mitbestimmende Partizipationsmöglichkeiten zu verschaffen. Die aus Sicht des Bundeskartellamtes erforderlichen Nachbesserungen können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Sie erfordern eine Diskussion in den Selbstverwaltungsgremien der DFL. Im Hinblick auf ihre wirtschaftliche und sportliche Bedeutung könnte für die Umsetzung auch ein längerer Übergangszeitraum gerechtfertigt sein.

    Quelle:

    Bundeskartellamt sieht Nachbesserungsbedarf bei 50+1

    Nein, das ist nicht gut. Eine Umwandlung in einen e.V. ist mind. eine Änderung, wenn nicht sogar eine Neugebung. Das war genau der Sonderfall der Bestandssicherung zu unseren Gunsten, und das wäre nun langfristig hinfällig. Bayer wird aus dem Vereinsnamen und Wappen verschwinden müssen, sollte das wirklich seitens der DFL umgesetzt werden. Ich halte das übrigens für das kleinste Problem bei einer Umwandlung in einen e.V.

    Da wird gar nix verschwinden müssen, weil der TSV Bayer 04 Leverkusen e.V. bereits vor Gründung der DFL in der Bundesliga gespielt hat mit Bayer im Namen und Logo. Das jetzige Logo haben wir 1996 geändert. Die DFL wurde in 2000 gegründet.

    Ich hoffe, dass die Fußballabteilung wieder in den TSV eingegliedert wird und die Mitglieder mehr Einfluss bekommen. Ich sehe keinen Grund, warum die Bayer AG dann nicht weiter 20 Mio. im Jahr + Geld für den Stadionnamen als Sponsoring zahlen sollte. Wenn man dann wie dieses Jahr einen immensen Überschuss hat, muss man diesen nicht an die Bayer AG abführen, sondern könnte zB andere Abteilungen, wie die Basketballer unterstützen, damit sie als Rekordmeister und Rekordpokalsieger sich es mal wieder leisten können, nach einem Aufstieg in der ersten Liga zu spielen. Gleiches gilt für die Handballerinnen, die auch aus finanziellen Gründen als Rekordmeister und einziges Urgestein der ersten Liga nächstes Jahr zweitklassig spielen werden. Auch wenn man keine Verluste mehr steuertechnich ausgleichen kann, überwiegen für mich die Vorteile.

    Das ist ein sehr theoretischer Ansatz.

    Wenn die Bayer AG dem TSV sagt, dass sie x Euro Sponsoring für Zweck y ausgeben möchten, bestimmt der Sponsor wo das Geld hinfließt.

    Und die Bayer AG hat offensichtlich seit mehreren Jahren nicht mehr die Absicht mehr Geld in die sogenannten Randsportarten zu stecken, was ich sehr bedaure. Sieht man auch bei der Medaillenausbeute bei olympischen Spielen etc.

    Realistischer ist, dass die Bayer 04 Clubmitlgieder demnächst zu ner Versammlung antanzen dürfen dort mit 80% dafür stimmen, dass operationell alles so bleibt wie bisher und das Thema ist durch.

    Meine Einschätzung als zahlendes TSV Mitglied.