Vorweg: Bin kein Jurist und würde da gerne mal die Ansicht eines Verwaltungsjuristen hören.
Wir haben das Subsidiaritätsprinzip bei demokratischen Entscheidungen, aber offenkundig löst die unterste, kommunale Ebene gerade nicht das
Problem. Deshalb wäre eine "nach-oben-Eskalation" wahrscheinlich der nächste Schritt.
Ich könnte mir deshalb vorstellen, dass der Stadtrat (kommunale Ebene) gar nicht wirklich zuständig ist bzw. eine ausreichende politische Kompetenz hat. Für mich gibt es hier ein überregionales Interesse am Bau des NLZ. Demnach wäre das Land oder der Bund zuständig. Da durch den Bund im Zuge des Neubaus der A1 ja erst die ganze Problematik entsteht, kann der Bund vielleicht auch rechtsstaatlich dazu in der Lage sein, entsprechende Planung der Flächennutzung zu bestimmen.
Demnach kann ich mir auch gut vorstellen, dass eine ungünstige Entscheidung des Stadtrates vor einem Verwaltungsgericht angezweifelt werden kann.
Schonmal etwas vom kommunaler Planungshoheit gehört? Es geht hier nicht um den Bau eines Flughafens oder einer Autobahn, bei der die Sachlage ggf. etwas anders aussieht, sondern um den Bau von Sportplätzen, die nicht einmal für die Allgemeinheit gedacht ist.
Es gibt ein überregionales Interesse am Bau des NLZ? Das würde ich ja gerne mal erläutert bekommen, wie der Campus ein gesamtgesellschaftliches Interesse entfacht?
Achso und kommunale Planunsghoheit, damit du nicht googlen musst:
"Die kommunale Planungshoheit ist das Recht der Gemeinden, ihre örtliche Bodennutzung durch Bauleitpläne eigenverantwortlich zu gestalten. Dieses Recht ist eine Ausprägung der kommunalen Selbstverwaltung nach Artikel 28 Absatz 2 des Grundgesetzes und gibt den Kommunen zentrale Steuerungsmittel an die Hand, um die städtebauliche Entwicklung zu lenken und das Gebiet nach ihren Vorstellungen zu ordnen. "