Glauben kannst Du in der Kirche was und woran Du magst.
Im Ergebnis weiß hier niemand, ob er Sondervereinbarungen hat, und wenn ja welche, die seine Pflichten aus dem Arbeitsvertrag konkretisieren. Also sollte man auch nicht so tun, als würde er gegen solche Pflichten verstoßen. Abgesehen davon spricht die Tatsache, dass Bayer sich das ganze Theater mit ihm ansieht, eher dafür, dass es keine Möglichkeit gibt, ihn wie auch immer zu sanktionieren.
Am Ende dürfte es sein wie bei jedem normalen Job: Wenn der Arbeitnehmer keinen Bock hat, kann der Arbeitgeber sehr wenig machen.
Diese Klauseln sind üblich bei Profiverträgen genauso wie die Anerkennung des Strafenkatalogs.
Es ist kein normaler Job.
Und selbst da steht mehr drin als Herr Müller soll hier von 9 bis 17 Uhr verkaufen.
Zu deinem zitierten Urteil: (Danke dafür)
Das Indiz der Schlechtleistung: Das BAG sagt, dass eine längerfristige, erhebliche Unterschreitung der Durchschnittsleistung ein starkes Indiz dafür ist, dass der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten vorwerfbar verletzt (also z. B. unprofessionell lebt, heimlich Risikosportarten betreibt oder das Training schleifen lässt, nachts Spazieren fährt).
Der Ball liegt beim Spieler: Wenn der Verein diese erheblich schlechten Fitnesswerte vor Gericht darlegt, greift nach diesem Urteil eine abgestufte Darlegungslast. Nun muss der Spieler erklären, warum er trotz der schlechten Werte (oder des Übergewichts) seine Leistungsfähigkeit voll ausschöpft.
Die Konsequenz: Kann der Spieler das erklären (z. B. durch ein ärztliches Attest über eine Stoffwechselerkrankung), scheidet ein schuldhaftes Verhalten aus. Kann er es nicht erklären, gilt das als vorwerfbare Pflichtverletzung (er schöpft sein Potenzial absichtlich nicht aus) und rechtfertigt Abmahnungen, Strafen oder letztlich die Kündigung.
3. Warum dieses Urteil Vereine zu Gewichtsklauseln zwingt
Genau wegen der hohen Hürden dieses BAG-Urteils von 2008 sind die vorhin erwähnten Gewichtsklauseln und internen Strafenkataloge im Profisport so wichtig geworden.
Einen Spieler rein wegen "schlechter Leistung auf dem Platz" arbeitsrechtlich zu belangen, ist aufgrund dieses Urteils extrem schwer. Der Verein müsste minutiös beweisen, dass der Spieler eigentlich schneller rennen könnte, es aber absichtlich nicht tut.
Um diese komplizierte arbeitsrechtliche Beweisführung ("Schöpft er sein Potenzial nun aus oder nicht?") zu umgehen, setzen Vereine auf harte, objektiv messbare Parameter wie Gewicht und Körperfettanteil.
Und schreibt diese in den ARBEITSVERTRAG.
GAME OVER!