Arbeitsrecht vor Verbandsrecht

  • Arbeitsrecht vor Verbandsrecht


    Köln – Chaos im Fall Helmer. Was gilt nun? Welcher Klub hat das Recht auf seiner Seite? EXPRESS sprach mit dem renommierten Kölner Sport-Juristen Norbert Nasse. Er kommt zum Ergebnis, dass der FC-Stürmer im Sommer 2008 für Bayer Leverkusen stürmen darf.
    „Sollte der Spieler für den 1.7.2008 bereits einen Vertrag in Leverkusen unterzeichnet haben, ist dieser Vertrag ohne jeden Zweifel vor jedem deutschen Arbeitsgericht wirksam“, sagt der Rechtsanwalt, „es gilt nämlich die freie Wahl des Arbeitsplatzes.


    Auch die DFL-Statuten könnten diese Regelung nicht außer Kraft setzen. „Dieses Recht kann nicht ohne weiteres durch Verbandsrecht eingeschränkt werden.“


    http://www.express.de/servlet/…4&artikelid=1171013945875