Danke für das Feedback. Woher hast du die Info? Habe die JK schon ziemlich lange zirka 15 Jahre :x
Ich musste etwas suchen: Ziff. 3.5 der ATGB:
"3.5 Außerordentliche Kündigung: Ungeachtet der Regelungen in Ziffer 3.4 ist jede Partei berechtigt, das Abonnement aus wichtigem Grund außerordentlich im Fall von Online-Vertragsschlüssen im Online-Ticketshop von Bayer 04 unter https://www.bayer04.de/de-de/shop/tickets, in Textform (E-Mail ausreichend) oder auf dem Postweg an die Kontaktadresse zu kündigen. Ein wichtiger Grund für Bayer 04 liegt gemäß § 314 Abs. 1 BGB insbesondere dann vor, wenn Bayer 04 nach Maßgabe der Ziffern 9.5, 10.10 und/oder 10.11 dazu berechtigt ist, eine der in den genannten Regelungen beschriebenen Rechtsfolgen auszusprechen sowie wenn der Kunde die Dauerkarte nachweislich wiederholt nicht nutzt, d.h. weniger als ein Drittel (1/3) der im Rahmen einer Saison bzw. Rückrunde stattfindenden Veranstaltungen besucht. Bayer 04 hat in diesem Zusammenhang das Recht, auch weitere vom Kündigungsgrund betroffene Dauerschuldverhältnisse außerordentlich zu kündigen (z.B. ein Kunde besitzt mehrere Dauerkarten oder die Mitgliedschaft im Bayer 04-Club)."