Beiträge von Rheindorfer
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Was haltet ihr von Paulo Manuel Carvalho Sousa, derzeit Trainer bei Fiorentina (AC Florenz)? Der spricht m.E. auch ganz gut deutsch
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laut Twitter werden die Spielpläne am 29.6. veröffentlicht
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Ich habe 2 Dauerkarten in D4, ein Vollzahler und einmal ermäßigt, Modell 1. Ich würde gerne umsetzen in SC1, Modell2, dass war jedenfalls um 10.05 Uhr nicht mehr? möglich.
Falls mir jemand helfen kann, wäre ich ausgesprochen dankbar. -
Bezieht sich aber auch auf den Bericht der Sportbild, also mal lieber nicht zu früh jubeln.
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Ich zitiere mal aus der Ausschreibung:
"Vorbehalte des Bundeskartellamtes in Bezug auf einen in der Vergangenheit möglichen Erwerb aller Live-Rechte durch einen einzigen Bieter werden mit der Einführung eines Alleinerwerbsverbots ("No Single Buyer Rule") berücksichtigt. Das bedeutet: Falls ein einziger Anbieter sämtliche Live-Rechte der Bundesliga erwerben sollte, wird zusätzlich ein so genanntes Over-the-Top-Paket (OTT-Paket) angeboten. Dieses beinhaltet drei Live-Spiele pro Spieltag (eines am Samstag, zwei am Sonntag) plattform-exklusiv für die Verbreitungswege Web-TV und Mobile. Der Wettbewerb wird somit die Form des Angebotes bestimmen: Entweder wird ein Teil der Bundesliga-Spiele über alle Technologien oder über die Verbreitungswege Web-TV und Mobile bei einem zweiten Anbieter zu sehen sein. Die so gestaltete Regelung soll den aktuellen Gegebenheiten in Bezug auf den deutschen Medienmarkt Rechnung tragen. Das Bundeskartellamt hatte am 11. April 2016 grünes Licht für das vorliegende Ausschreibungsmodell gegeben."
Es bleibt somit die Möglichkeit, dass sich Sky sämtliche (TV) Live-Rechte sichert und nur ein Abo erforderlich ist, wie gesagt eine von mehreren Möglichkeiten
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So wie ich es verstanden habe, dürfen aber Unterlizenzen verteilt werden. Es wäre also möglich, dass Sky diese erwirbt und so alle Spiele zeigen kann, nur manche eben nicht exclusiv. Oder im TV exclusiv, dafür nicht im Netz also nicht per Sky Go.
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Nur falls es hier wirklich jemanden interessiert:
bei z.B. § 32 StGB ist das StGB das Stafgesetzbuch (also das Gesetz) und § 32 ist Paragraph (§) 32 des jeweiliges Gestzes, hier des Strafgesetzbuches. Artikel gibt es z.B. im Grundgesetz, nicht aber im Strafgesetzbuch.
Im Übrigen ist eure Diskussion nicht wirklich hilfreich, jedenfalls nicht dann, wenn ihr den Sachverhalt juristisch bewerten wollt. So einfach, wir ihr jedenfalls eure unterschiedlichen Meinungen darstellt, ist es nicht. Mir fehlen ausreichend Informationen, um den Sachverhalt juristisch bewerten zu können.
Folgendes gebe ich zu Bedenken: Der Veranstalter darf sicherlich seine Regeln, hier: keine Zaunfahnen, durchsetzen. Verstößt man gegen die Regeln, darf der, der dagegen verstoßen hat, ggf. des Stadions verwiesen werden. Geht er nicht freiwillig, darf er notfalls mit Gewalt entfernt werden. Ich weiß aber weder, ob nur diejenigen aus dem Block entfernt werden sollten, die verantwortlich sind, noch ob seitens des Veranstalters im Rahmen der Verhältnißmäßigkeit gehandelt wurde. Die Tatsache, dass offenbar auch Polizeibeamte verletzt wurden, dürfte allerdings eher gegen eine Notwehr der betroffenen Fans sprechen. -
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5A
Die Rückrunde wird besser für Kies