Bayer Aktie

  • Beim Pharma- und Agrarkonzern Bayer häufen sich die Probleme. Ein US-Geschworenengericht hat Bayer in einem Glyphosat-Prozess zur Zahlung von mehr als 1,5 Milliarden US-Dollar verurteilt. Zudem brach der Leverkusener Konzern überraschend eine klinische Studie mit dem Medikamentenhoffnungsträger Asundexian ab. Im frühen Montagshandel verloren die Bayer-Aktien zeitweise 19 Prozent.


    Aktueller Kurs 20.11.2023 - 16:40Uhr : 34,15€


    >>>Börse Nachrichten

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)

  • 08. August 2001: Bayer nimmt Lipobay vom Markt

    Damaliger Kurs: DM 10,- Gut, wer damals 25.000 Stck gekauft :levz1 und 2017 zu € 140,- verkauft :LEV19 hat. Steuerlast: € 0,- :LEV6

    Wenn ein Trainer so etwas sagt, muss man ihn nicht entlassen, sondern erschießen
    (Udo Lattek zu Thomas Hörsters Aussage, er habe die Hoffnung aufgegeben)
    (Osram zu Sami Hyypiäs Aussage, er habe keine Ideen mehr und brauche jetzt dringend Hilfe)
    wenn der FC Bayern schwächelt, ...

  • Und ich bin seit 2017 Privatier :LEV5 :LEV14

    Wenn ein Trainer so etwas sagt, muss man ihn nicht entlassen, sondern erschießen
    (Udo Lattek zu Thomas Hörsters Aussage, er habe die Hoffnung aufgegeben)
    (Osram zu Sami Hyypiäs Aussage, er habe keine Ideen mehr und brauche jetzt dringend Hilfe)
    wenn der FC Bayern schwächelt, ...

  • Beim Pharma- und Agrarkonzern Bayer häufen sich die Probleme. Ein US-Geschworenengericht hat Bayer in einem Glyphosat-Prozess zur Zahlung von mehr als 1,5 Milliarden US-Dollar verurteilt. Zudem brach der Leverkusener Konzern überraschend eine klinische Studie mit dem Medikamentenhoffnungsträger Asundexian ab. Im frühen Montagshandel verloren die Bayer-Aktien zeitweise 19 Prozent.


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    kann dir doch egal sein.

    Als Reichsbürger hast du doch deine eigene Währung und deine eigenen Wertpapiere, in deiner eigenen Welt.

  • Moment- Du hast die Farben schwarz, weiß und rot in deinem Avatar und bist Stammgast im Reichshof. Führst du Selbstgespräche?

    Mit Dir Schwachkopf ist keine Diskussion möglich, siehe anderer Thread.

    Du bist nicht in der Lage auf einfache Fragen zu antworten und stellst direkt Gegenfragen auf und schwadronierst verdrehte Tatsachen. Typisches Dunning - Kruger verhalten.


    Also, verpiss Dich!

  • Nein und mache ich auch nicht - Börse mit klassischen Aktien an sich hat schon genug Glücksspielcharakter

    ich hatte mal vor Jahren mir ca 200-300 IOTAs geholt um den Dreh. da war der Kurs bei 0,10 ¢ cent, also ganz am Anfang.

    Dann, morgens an der Bahn, war der Kurs bei 3,00 ¢ und ich dacht mir woaaaaaa jetzt gehts los...wenn der nur auf 50-100 $ geht dann scheiß ich am nächsten tag meinem chef auf den Tisch. Und einen Tag später - wieder auf 0,20 gefallen :D


    Fand die Idee, einfach gesagt "auto bezahlt das Parkhaus" damals sehr smart oder die am meisten verwendete Idee "Kühlschrank schickt dir ne Nachricht das Joghurt leer ist" Ich hab die auch immer noch und bisher nicht verkauft. Ich lese auch immer wieder IOTA, Partnerschaft mit X und Y aber bisher hat sich nichts mehr auf den Kurs ausgewirkt.

  • Bezüglich der im Grundgesetz verankerten Schuldenbremse wurde ja unlängst das Bundesverfassungsgericht bemüht.

    Daraus ergibt sich eine von den gar nicht so undummen Klägern ganz sicher so nicht bedachte und schon gar nicht beabsichtigte Konsequenz.

    Nämlich die, dass vor dem Bundesverfassungsgericht ggf. auch zur Sicherung der "Staatsfinanzen in Notlagen" geklagt wird.

    Und zwar bezüglich der ebenfalls im Grundgesetz verankerten Wechselbeziehung zwischen dem Eigentum und dem Wohle der Allgemeinheit.


    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    Artikel 14

    (1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.

    (2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.

    (3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.


    Aufgrund der Corona-Krise und des Europa bedrohenden Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine könnte dieser Artikel dem Ernst der Lage entsprechend ausgelegt und in der ebd. geforderten Gesetzesform verabschiedet werden.

    Und zwar dahingehend, dass die Verpflichtung des Eigentums, dem Wohle der Allgemeinheit zu dienen, aktuell darin besteht, den krisenbedingt existenziell in Mitleidenschaft gezogenen Staatshaushalt zu stabilisieren, die darüberhinaus unvermeidlich enstehenden immensen Kosten durch die energetische und technische Transformation abdecken zu helfen, sowie einem andernfalls mittelfristig drohenden Staatsbankrott vorzubeugen.


    Vor diesem Hintergrund kann vor insbesondere börsenbasierten, aber auch anderen spekulativen Gewinnmitnahmen sowie dem unreflektierten Antreten umfänglichen Erbes aus Privatvermögen in den kommenden Jahren gar nicht deutlich genug gewarnt werden.

    Wären diese im Falle des geschilderten Szenarios doch die ersten weil die lohnendsten Geldquellen, welche der Fiskus großzügig abschöpfen könnte.

    Die in GG Art 14 festgeschriebene "Entschädigung" der Enteigneten wäre absehbar, in Form einer Auszahlung in Höhe der zuvor tiefstnotierten Werte enteignete/r/n Papiere/Eigentums/Erbmasse.

  • Vor diesem Hintergrund kann vor insbesondere börsenbasierten, aber auch anderen spekulativen Gewinnmitnahmen sowie dem unreflektierten Antreten umfänglichen Erbes aus Privatvermögen in den kommenden Jahren gar nicht deutlich genug gewarnt werden.

    Ist die Konsequenz dieser "deutlichen Warnung", dass wir alle besser ganz aufs Erbe oder Kapitalerträge durch Unternehmensbeteiligungen verzichten sollten, weil der Staat künftig ein paar Prozent mehr davon abhaben möchte?

  • Das könnte Auswirkungen auf den weiteren Kursverlauf haben. Montag könnte spannend werden: Es drohen neue Tiefststände.


    Mit einem Betrag von 2,2 Milliarden Dollar haben US-Geschworene den Agrarchemie- und Pharma-Konzern Bayer zur bisher höchsten Schadenersatz-Zahlung in Glyphosat-Prozessen verurteilt.

    Geklagt hatte ein Mann, der das Mittel Roundup als Landschaftsbauer und auch privat benutzt hatte und an Krebs erkrankt ist.


    Der Betrag von rund 2,2 Milliarden Dollar (gut zwei Milliarden Euro) setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Geschworenen sprachen dem Mann 250 Millionen Dollar als Ausgleich für Verluste sowie zwei Milliarden Dollar als Schadenersatz zu.


    Bayer will gegen das Urteil Berufung einlegen.

    >>>Belgischer Rundfunk

    "Vieles wünscht sich der Mensch und doch bedarf er nur wenig." (J.W.Goethe)